Freispruch von Radio-Dreyeckland-Redakteur wird rechtskräftig

Der Freispruch eines Redakteurs des Freiburger Radios Dreyeckland vom Vorwurf der Unterstützung der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Laufe der kommenden Woche rechtskräftig. Eine Kammer des Landgerichts Karlsruhe habe am 23. September eine angekündigte Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch für unzulässig erklärt, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch. Gegen diesen Beschluss könne zwar innerhalb einer Woche noch beim Bundesgerichtshof interveniert werden. Doch da die Staatsanwaltschaft selbst ihren Revisionsantrag inzwischen zurückgezogen habe, sei keine Anfechtung des Urteils mehr zu erwarten, erläuterte der Sprecher.

Radio Dreyeckland hatte im Januar 2023 in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform „linksunten.indymedia“ verlinkt. Darin sah die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung und ließ die Redaktionsräume sowie Mitarbeiterwohnungen wie die des Redakteurs Fabian Kienert durchsuchen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte legte daraufhin gemeinsam mit Radio Dreyeckland und den betroffenen Journalisten Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse ein. Das Landgericht Karlsruhe gab den Beschwerden statt und erklärte die Maßnahmen für rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte jedoch auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung in den Privaträumen von Kienert, woraufhin er gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde einreichte.

Radio Dreyeckland fordert laut einer Mitteilung vom Mittwoch nun eine schnelle und transparente Löschung aller in diesem Fall erhobenen Daten, die Vernichtung sämtlicher „Objektordner“ der Polizei über Radio Dreyeckland und politische Konsequenzen aus dem „Kampf der Staatsanwaltschaft gegen die Grundrechte“, wie es in der Stellungnahme hieß. David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält auch nach der erwarteten Rechtskraft des Karlsruher Urteils an der Verfassungsbeschwerde fest. „Damit wollen wir klären lassen, dass die Hausdurchsuchung die Presse- und Rundfunkfreiheit verletzt hat“, sagte er. (2166/25.09.2024)