Frauenhäuser im Norden kooperieren weiter

Frauen und Kinder können im jeweils anderen Bundeslang untergebracht werden. Dafür fließen gegenseitige Ausgleichszahlungen.

Eine Bewohnerin in einem Frauenhaus (Symbolbild)
Eine Bewohnerin in einem Frauenhaus (Symbolbild)Heike Lyding / epd

Kiel/Hamburg. Die Zusammenarbeit der Frauenhäuser in Schleswig-Holstein und Hamburg wird fortgesetzt. Eine entsprechende Vereinbarung haben Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) bis Ende 2022 fortgeschrieben, wie die beiden Ministerien mitteilen.

2014 hatten beide Bundesländer beschlossen, dass Frauen und Kinder in Frauenhäusern im jeweils anderen Land untergebracht werden können. Hamburg zahlt an Schleswig-Holstein jährlich bis zu 230.000 Euro, Schleswig-Holsteins beteiligt sich an der Hamburger Koordinierungsstelle 24/7 mit 30.000 Euro pro Jahr. (epd)