Flüchtlingsrat: Notunterkünfte für Asylsuchende schließen
Niedersachsens Flüchtlingsrat fordert von der Landesregierung die schnellstmögliche Schließung der Notunterkünfte für Asylsuchende in den Messehallen in Hannover und im ehemaligen „Praktiker“-Baumarkt Garbsen. Bis dahin müsse der Aufenthalt in diesen Einrichtungen auf höchstens zwei Wochen beschränkt werden, sagte am Dienstag die Vorsitzende des Flüchtlingsrates, Claire Deery.
Die Lebensbedingungen für Asylsuchende in diesen Landeseinrichtungen seien extrem belastend und über einen längeren Zeitraum nicht zumutbar. Vulnerable Geflüchtete wie Kranke, Alte, Schwangere, Kinder oder Traumatisierte hätten in solchen Notunterkünften überhaupt nichts zu suchen.
In der Notunterkunft Messehallen erfolge die Unterbringung in durch Bauzäune und Plastikplanen aufgeteilte Parzellen ohne hinreichenden Sichtschutz mit jeweils zwei mal acht Betten in großen Hallen, bemängelte der Flüchtlingsrat: „Es fehlt an jeglicher Privatsphäre, das Licht bleibt auch nachts angeschaltet, die ständige Geräuschkulisse zehrt an den Nerven.“ Aus Gründen des Gewaltschutzes sei es den Bewohnern verboten, ihre Betten mit Tüchern zu verhängen. Die Kinder würden nicht beschult und nur sehr eingeschränkt betreut.
„Integrationspolitisch ist dies fatal“, erklärte Deery. Die betroffenen Schutzsuchenden würden unter extrem belastenden Bedingungen monatelang in landeseigenen Unterkünften „geparkt“. Sie seien zum Warten verurteilt, ohne dass sie die Ablauf verstehen und ankommen könnten. Zudem stelle eine Unterbringung von Schutzsuchenden in Notunterkünften wie der Messehalle oder dem Baumarkt Garbsen einen Verstoß gegen die Aufnahmerichtlinie des Landes dar und sei daher für einen mehr als kurzfristigen Zeitraum „schlicht rechtswidrig“.
Jahrelang habe Niedersachsen die von der früheren Bundesregierung konzipierten „Ankerzentren“ abgelehnt und auf einer schnellen Verteilung der Schutzsuchenden bestanden. Doch inzwischen nähere sich das niedersächsische Vorgehen „mehr und mehr dem bayerischen Modell einer Zwischenlagerung in Landeseinrichtungen an“.