Zurückweisungen von Asylsuchenden sind laut ersten Gerichtsbeschlüssen rechtswidrig. Innenminister Dobrindt spricht von Einzelfallentscheidungen. Flüchtlingshelfer sehen das ganz anders.
Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst rechnet mit weiteren Entscheidungen von Gerichten zugunsten zurückgewiesener Asylsuchender. Die Argumente des Berliner Verwaltungsgerichts für die Rechtswidrigkeit der Zurückweisungen seien “so schlagend, dass sie voraussichtlich auch in den weiteren Verfahren Bestand haben werden”, sagte der Direktor der Hilfsorganisation in Deutschland, Stefan Keßler, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Am Montag hatte das Verwaltungsgericht Berlin in Eilbeschlüssen die Zurückweisung von drei Somaliern durch die Bundespolizei für rechtswidrig erklärt. Die Betroffenen hatten im Mai Asylanträge gestellt. Deutschland hätte laut Gericht zunächst nach der sogenannten Dublin-Verordnung ermitteln müssen, welcher europäische Staat für das Asylverfahren der drei Somalier zuständig sei.
Die Dublin-Verfahren beinhalteten auch das Recht, sich vor Gericht gegen die Entscheidung wehren zu können, welcher EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig sein solle, betonte Keßler. Zudem könne sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auch nicht darauf berufen, dass Deutschland überfordert sei. Selbst wenn einige Kommunen mit der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden ein Problem hätten, sei ein bundesweiter Notstand nicht gegeben, so der Flüchtlingshelfer.
“Der Bundesinnenminister nimmt sehenden Auges und billigend in Kauf, dass seine Politik für rechtswidrig erklärt wird”, sagte Keßler. Das sei eine äußerst riskante Strategie, um Rechtspopulisten wie der AfD Stimmen abzujagen. “Wirksamer wäre eine Politik, die auf Aufklärung der Menschen und auf die Wahrung der Menschenrechte – auch gegenüber Flüchtlingen – setzt.”
Dobrindt hatte nach den Gerichtsbeschlüssen erklärt, an den Zurückweisungen auch von Asylsuchenden festhalten zu wollen. Die Rechtsgrundlage dafür sei gegeben. Bei den Beschlüssen handele es sich um Einzelfallentscheidungen.