Flüchtlingräte fordern Schutz für Flüchtlinge aus Palästina

Die Flüchtlingsräte mehrerer Bundesländer fordern von Deutschland Schutz für geflüchtete Menschen aus Palästina. Gleichzeitig kritisierten die Räte am Dienstag die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), palästinensischen Geflüchteten einen sicheren Schutz in der Bundesrepublik vorzuenthalten. „Obwohl die durch Kriegsgewalt und Versorgungsnot gekennzeichnete Lage palästinensischer Schutzsuchender offensichtlich ist, verweigert das BAMF eine Schutzgewährung für die Opfer von Krieg und Vertreibung“, beklagte Caroline Mohrs vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Es handele sich im Gazastreifen nicht um eine kurzfristige Krise, die sich nach einigen Wochen beruhigen werde. Es seien dort bereits mehr als 30.000 Menschen getötet, mehr als 70.000 verletzt und nahezu die gesamte Infrastruktur sowie Wohngebäude zerstört worden. „Wir fordern das BAMF auf, den Entscheidungsstopp aufzuheben und Palästinenser aus dem Gazastreifen zumindest subsidiären Schutz zuzuerkennen“, erklärte Mohrs. In Deutschland werden Palästinenser aus dem Gazastreifen und der Westbank als staatenlos angesehen, da Palästina als Staat nicht anerkannt ist. Eine Schutzgewährung wurde bisher in den meisten Fällen verweigert.

Das Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt und andere Gerichte sprächen Palästinensern aus dem Gazastreifen seit November 2023 allerdings einen subsidiären Schutzstatus zu, erklärte die Flüchtlingsräte. Doch ausgerechnet, wenn die Überlebensnot am größten sei, setze das BAMF die Asylverfahren aus und entscheide nicht. Dies sei angesichts des Krieges und der zahlreichen zivilen Opfer im Gazastreifen unbegreiflich.

Aktuell berufe sich das Amt darauf, dass aufgrund des Krieges die Lage im Gaza-Streifen zu unübersichtlich sei, um die Gefährdung der Schutzsuchenden im Fall einer Rückkehr valide zu bewerten. „Diese Behauptung erscheint angesichts der zugänglichen Berichterstattung internationaler Hilfsorganisationen und der ausführlichen Tagesberichte der Uno geradezu absurd“, kritisierte Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Nur in Einzelfällen gelang es palästinensischen Geflüchteten in der Vergangenheit, gegen das BAMF vor den Verwaltungsgericht einen Schutzanspruch durchzusetzen. Da ihre Abschiebung faktisch in aller Regel nicht möglich ist, sind abgelehnte palästinensische Geflüchtete oft jahrelang in nur jeweils kurz befristeten Kettenduldungen von vielen Einschränkungen etwa bei Sprachförderung, Beschäftigung oder Ausbildung und Wohnsitzwahl betroffen.