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Flaschenwurf auf Kinder: Mutmaßlicher Täter nimmt sich das Leben

Laut Anklage war es versuchter Mord, vom Hochhausbalkon Flaschen und Steine auf spielende Kinder zu werfen. Der Angeschuldigte wollte nach eigenen Angaben seine Ruhe, aber niemanden töten. Jetzt nahm er sich das Leben.

Weil er von seinem Hochhausbalkon aus Flaschen und Steine in Richtung spielender Kinder geworfen haben soll, ist ein Mann in Ulm wegen versuchten Mordes angeklagt und in Untersuchungshaft genommen worden. Jetzt hat er sich im Gefängnis selbst das Leben genommen, wie die Staatsanwaltschaft Ulm am Freitag mitteilte.

Laut der Staatsanwaltschaft soll der 55-Jährige im September 2025 von seinem Balkon im achten Stock eines Ulmer Hochhauses aus Flaschen und Steine auf im Hof spielende Kinder geworfen haben, weil er sich “durch die Kinder und den kindertypischen Lärm gestört gefühlt” habe. Laut Anklagevorwurf habe er dabei letztlich in Kauf genommen, dass eines der vier dort spielenden Kinder im Alter von zwei, drei, fünf und sechs Jahren von einem der Gegenstände tödlich getroffen werden könnte. Durch die Würfe wurde niemand verletzt.

Rechtlich bewertete die Ulmer Anklagebehörde das Verhalten des Angeschuldigten als versuchten Mord. Sein Verhalten sei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen heraus erfolgt. Der Mann habe seinerzeit eingeräumt, Flaschen geworfen zu haben, damit Ruhe einkehre. Er gab aber an, er habe niemanden töten wollen.

Die Staatsanwaltschaft ging jedoch davon aus, dass Würfe von harten Gegenständen aus dem achten Stockwerk und damit aus etwa 30 Metern derart unkontrollierbar seien, “dass man einen auch tödlichen Kopftreffer dabei zumindest billigend in Kauf nimmt”.

Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte war am Tattag festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft. Zur Tatzeit war er laut Staatsanwaltschaft erheblich alkoholisiert.

In der Untersuchungshaft habe sich der Mann nun “im Laufe des Dezember 2025” das Leben genommen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zu einer “gerichtlichen Aufarbeitung des angeklagten Sachverhalts” werde es daher nicht mehr kommen. Bislang gebe es keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod des 55-Jährigen.