Festanstellung für Lehrer an Berliner Musikschulen gefordert

Der Landesmusikrat Berlin hat seine Forderung nach Festanstellung der Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Musikschulen bekräftigt. Ein Urteil des Bundessozialgerichts habe eine Sozialversicherungspflicht für die Tätigkeit von Lehrkräften an den entsprechenden Einrichtungen festgestellt, begründete die Präsidentin des Landesmusikrats, Hella Dunger-Löper, am Montag in Berlin die Forderung.

Das Urteil habe in vielen Städten dazu geführt, dass auf Festanstellung umgestellt wurde. Berlin solle sich dieser Entwicklung anschließen und sie im geplanten Musikschulgesetz absichern. Seit 2016 habe sich der Anteil der festangestellten Lehrkräfte an den öffentlichen Berliner Musikschulen lediglich von sieben auf aktuell 23 Prozent erhöht.

Die Sprecherin des Verbands deutscher Musikschulen, Claudia Wanner, erklärte, infolge des Urteils seien die Kriterien für die betriebliche Eingliederung von Honorarkräften deutlich geschärft. In der Regel seien Honorarverträge für Musikschullehrkräfte nun nicht mehr möglich.

Der Vorsitzende des Musikschulbündnisses Berlin, Chris Berghäuser, beklagte, in Berlin stagniere die öffentliche Versorgung im Bereich der musikalischen Bildung. Dabei sei das angestrebte Versorgungsziel von zwölf Stunden Instrumental- beziehungsweise Vokalausbildung pro Woche je 1.000 Einwohner bei Weitem nicht erreicht. Der Sprecher der Elternvertretungen der Berliner Musikschulen, Franz-Michael Deimling, wies darauf hin, dass derzeit bis zu 2.000 Schülerinnen und Schüler auf einen Platz an einer der zwölf Musikschulen warten.