Brandenburgische FDP verliert vor Gericht gegen RBB

Ohne den Spitzenkandidaten der FDP plant der RBB vor den brandenburgischen Landtagswahlen die Sendung “Der Kandidatencheck”. Mit einem Eilantrag sind die Liberale jetzt gescheitert.

Ohne den FDP-Spitzenkandidaten Zyon Braun wird die RBB-Sendung "Der Kandidatencheck" über die Bühne gehen
Ohne den FDP-Spitzenkandidaten Zyon Braun wird die RBB-Sendung "Der Kandidatencheck" über die Bühne gehenImago / Bernd Elmenthaler

Die brandenburgische FDP ist vor Gericht mit einem Eilantrag gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gescheitert. Mit dem Antrag habe die Partei den Sender dazu verpflichten wollen, ihren Spitzenkandidaten für die Landtagswahl, Zyon Braun, in die Sendung „Der Kandidatencheck“ einzuladen, teilte das Verwaltungsgericht Potsdam mit. Das Gericht habe den Antrag abgelehnt und festgestellt, dass die vom RBB für die Einladungen der Spitzenkandidaten zugrunde gelegten Auswahlkriterien nicht zu beanstanden seien.

Maßgeblich für die Gerichtsentscheidung vom Mittwoch sei das redaktionelle Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf zur Landtagswahl am 22. September gewesen, hieß es vom Verwaltungsgericht. Danach seien in die Sendung „Der Kandidatencheck“ die Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten jener Parteien, die in Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen. Beide Kriterien träfen auf die FDP nicht zu.

Gericht gibt RBB Recht

Die für Rundfunkrecht zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts habe in ihrer Entscheidung darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf keine formale Gleichbehandlung verlange, hieß es. Es gebe vielmehr „Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien in angemessener Weise Rechnung zu tragen“. Das Gericht habe auch berücksichtigt, dass die FDP in anderen Sendungen des RBB „in einem ihrer landespolitischen Bedeutung Rechnung tragenden Umfang zu Wort“ komme.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Die RBB-Sendung „Der Kandidatencheck“ ist für den 17. September geplant.