Fast 2.000 Kinder aus Baden-Württemberg abgeschoben

Seit Anfang 2021 sind aus Baden-Württemberg 1.913 Kinder und Jugendliche abgeschoben worden. Die Zahl der jährlichen Abschiebungen von Minderjährigen hat sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht, geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor.

Wurden im Jahr 2021 noch 180 Minderjährige abgeschoben, stieg diese Zahl bis 2024 auf 603 an. Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 wurden bereits 581 Kinder und Jugendliche außer Landes gebracht. Die Abschiebungen erfolgen laut Ministerium grundsätzlich im Familienverbund.

Wie viele der betroffenen Kinder schulpflichtig waren oder bei der Abschiebung von einem Elternteil getrennt wurden, erfasst die Landesregierung statistisch nicht. Eine manuelle Auswertung jedes Einzelfalls sei zu aufwendig. Das Ministerium gab an, dass eine Trennung von einem Elternteil „relativ selten“ vorkomme. Sie könne etwa geschehen, wenn ein Familienmitglied untergetaucht sei.

Abschiebungen sind gesetzliche Pflicht, wenn ausreisepflichtige Personen das Land nicht freiwillig verlassen. Laut den geltenden Leitlinien wird bei einer Trennung darauf geachtet, dass minderjährige Kinder bei einem Elternteil verbleiben. Die Polizei, die für die Durchführung zuständig ist, sei angewiesen, bei Familien mit Kindern besonders sensibel vorzugehen. Zwang dürfe nur als letztes Mittel und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls angewendet werden. (2958/19.11.2025)

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