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Fast 100.000 Euro Schaden: Straftaten in Berliner Kirchen gestiegen

Immer wieder werden Berliner Kirchen Opfer von Sachbeschädigungen und Diebstählen. Der Schaden belief sich 2024 dabei auf annähernd 100.000 Euro. Grund dafür war ein spektakulärer Einzelfall.

Die Zahl der Straftaten in Berliner Kirchen ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Insgesamt 132 Fälle hat das Landeskriminalamt (LKA) in Berlin für 2024 erfasst, wie die Behörde am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Demnach waren 67 davon schwere Diebstähle und die restlichen 65 Sachbeschädigungen. Der Gesamtschaden betrug 93.568 Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr wurden insgesamt 127 Fälle registriert mit einem Schaden in Höhe von 29.582 Euro.

Die große Differenz zwischen den Schäden aus 2024 und 2023 erkläre sich unter anderem durch einen spektakulären Einzelfall: Im August 2024 verzeichnete die Polizei einen schweren Diebstahl aus einem Proberaum einer Kirche in Tempelhof-Schöneberg. Dabei wurden 22 Tablet-Computer gestohlen, der Schaden belief sich allein bei diesem Fall auf 55.000 Euro.

Beim Blick auf die vergangenen fünf Jahre bleibt die Entwicklung von Straftaten in Berliner Kirchen auf einem relativ konstanten Niveau. Die Aufklärungsquote entwickelte von 11,5 Prozent (2020) auf einen neuen Höchstwert von 22 Prozent im vergangenen Jahr.

Den Diebstählen fallen den Angaben zufolge neben Bargeld auch wertvolle Kirchengegenstände zum Opfer – wie Kelche, Hostienschalen, Taufgefäße und Abendmalgeschirr. Über die Motive ließen sich in der Regel keine Angaben ableiten, so das LKA. Eine Ausnahme bildeten Straftaten mit politischer Motivation. Davon registrierten die Behörden 2024 vier Fälle: Ein Fall wurde dem rechten Spektrum zugewiesen, ein Fall einer “religiöse Ideologie”, ein Fall einer “ausländische Ideologie” und ein Fall wurde der Kategorie “sonstige” zugeordnet.

Die Zahlen der Straftaten basieren auf der Polizeilichen Kriminalstatistik. Darin werden Fälle erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erfasst. Ein Delikt, das sich Ende 2023 ereignet, könnte daher auch erst 2024 in die Statistik eingehen. Zudem bleiben Dunkelfeld und nicht angezeigte Straftaten unberücksichtigt.