Fahndungsgesetze: NRW-Beauftragte fordert Schutz des Datenschutzes

In der Debatte um eine Verschärfung von Gesetzen für die Fahndung und zum Schutz vor Attentaten warnt die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk vor gesetzgeberischer Hektik. „Wir müssen auch im Blick behalten, wie frei wir leben wollen“, erklärte Gayk am Dienstag in Düsseldorf. Es gelte abzuwägen, wieviel der Staat über seine Bürger wissen dürfe und ab wann Sicherheitsinteressen die Freiheitsrechte überwiegen sollten. „Das auszuloten bleibt wichtig, wenn wir nicht in einen Überwachungsstaat abrutschen wollen.“

Man müsse präzise und enge Grenzen für ein solches Fahndungsinstrument beschreiben, unter denen eine solche massenhafte Erfassung von Daten im öffentlichen Raum überhaupt ermöglicht werden könne, forderte Gayk. „Sicher ist: Da wird auch die Privatsphäre vieler Unbescholtener berührt.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) arbeitet an einem Gesetz, das unter anderem neue Fahndungsmöglichkeiten für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt vorsieht. Im Mittelpunkt steht dabei die Befugnis, das Internet mittels Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) nach Bildern und Fotos von Verdächtigen zu durchsuchen, wie Gayk erläuterte. Ein biometrischer Abgleich soll dabei helfen, Menschen zu identifizieren und zu lokalisieren.

Zwar sei der Entwurf auf die polizeilichen Bundesbehörden beschränkt, erklärte die Landesdatenschutzbeauftragte. Es hätten aber bereits mehrere Ministerpräsidenten die von Faeser geplante Ausweitung der Fahndungsbefugnisse begrüßt, unter ihnen NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).