Faeser will Waffenrecht verschärfen

Schreckschusspistolen und Armbrüste im Privatbesitz? Das soll es nach dem Willen von Bundesinnenministerin Faeser künftig nicht mehr geben.

Der Besitz solcher halbautomatischer Armbrüste soll künftig nur noch mit Waffenschein erlaubt sein (Symbolbild)
Der Besitz solcher halbautomatischer Armbrüste soll künftig nur noch mit Waffenschein erlaubt sein (Symbolbild)Imago

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will einem Medienbericht zufolge das Waffenrecht deutlich verschärfen. Ein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium sieht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ein Verbot besonders gefährlicher halbautomatischer Waffen für Privatleute vor. Schreckschusspistolen und Armbrüste, die bei „Reichsbürgern“ besonders verbreitet sind, sollen künftig nur gegen einen Waffenschein zu haben sein, berichtet die Zeitung unter Berufung auf das 48-seitige Papier.

Der Gesetzentwurf solle zu Wochenbeginn an die anderen Ressorts gehen. Der Koalitionsvertrag von Ende 2021 hatte vorgesehen, die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre zu überprüfen, aber kaum Details zu möglichen Änderungen genannt. In der Regierungskoalition dürften Faesers Pläne Streit auslösen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die FDP lehne eine Verschärfung ab. Justizminister Marco Buschmann (FDP) wolle stattdessen bestehende Gesetze strenger anwenden.

Bei Terrortaten verwendet

Sicherheitsbehörden halten laut Süddeutscher Zeitung besonders die weite Verbreitung halbautomatischer kriegswaffenähnlicher Schusswaffen für bedrohlich. In Deutschland sollen davon dem Bericht zufolge 225.000 kursieren, 60 Prozent davon in Privatbesitz. Der Waffentyp wurde weltweit immer wieder bei Amok- und Terrortaten verwendet, etwa bei den Anschlägen von Utøya in Norwegen und Christchurch in Neuseeland. Der private Besitz vollautomatischer Waffen ist in Deutschland bereits verboten.

Das Innenministerium wolle die Regeln generell deutlich verschärfen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. So solle jeder neue Waffenhalter künftig auf eigene Kosten ein ärztliches oder psychologisches Zeugnis über die eigene Eignung vorlegen. Das galt bislang nur für besonders junge Käufer unter 25 Jahren.