Faeser: Fachkräftemangel schadet unserem Land

Mehr Fachkräfte aus dem Ausland für Deutschland – das plant die Ampel-Regierung. Grundsätzlich richtig, sagt die Union, die den Gesetzentwurf trotzdem kritisiert.

Für den Bau Von Windkraftanlagen fehlen in Deutschland Fachkräfte
Für den Bau Von Windkraftanlagen fehlen in Deutschland FachkräfteImago / Jochen Tack

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die geplanten erleichterten Regeln zur Fachkräfteeinwanderung gegen Kritik verteidigt. „Der Fachkräftemangel schadet unserem Land“, sagte Faeser bei der Einbringung der Pläne der Bundesregierung in den Bundestag. Er bremse bei wichtigen Zukunftsthemen, etwa beim Klimaschutz. Allein für den Ausbau von Solar- und Windenergie fehlten im Moment mehr als 200.000 Fachkräfte, vor allem Elektriker, Klimatechniker und Informatiker. Das dürfe nicht so bleiben, sagte Faeser. Der Fachkräftemangel gefährde Wirtschaft und Wohlstand.

Die Union kritisierte dagegen die Pläne der Koalition von SPD, Grünen und FDP. Der Gesetzentwurf habe „punktuell durchaus Positives“, und man brauche auch gezielte Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten, räumte der Innenpolitiker Alexander Throm (CDU) ein. Er bemängelte aber, die Bundesregierung wolle die Anforderungen an die Qualifikation der Zuwanderung reduzieren. Dadurch verkehre sie das Ziel, Hochqualifizierte anzuwerben in eine „Einwanderung von Minderqualifizierten“.

„Chancenkarte“ für Deutschland

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Zuwanderung benötigter Fachkräfte erleichtern. Künftig soll es Ausländerinnen und Ausländern auch aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht werden, mit einer „Chancenkarte“ auf der Basis eines Punktesystems zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Ausländische Fachkräfte mit Berufsabschluss und -erfahrung können künftig kommen, ohne dass sie vorher ihren Abschluss von Deutschland anerkennen lassen müssen. Das sollen sie nachholen können.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Danach wird er in den Ausschüssen beraten, bevor er zur abschließenden Abstimmung erneut ins Plenum des Parlaments kommt. Die Regelungen sollen frühestens zum 1. Dezember in Kraft treten.