Extrem verletzlich

Gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung regt sich Widerstand. Eigentlich soll er Rehabilitation und Intensivpflege für schwerkranke Menschen stärken. Das jedenfalls legt der Name „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ nahe. Doch das Gegenteil scheint der Fall: Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden soll künftig nur noch die absolute Ausnahme sein, außer bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Welche Folgen hätte ein solches Gesetz für die Betroffenen? Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, mit einem Titelkommentar. Ausgabe kaufen und Artikel lesen

Gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung regt sich Widerstand. Eigentlich soll er Rehabilitation und Intensivpflege für schwerkranke Menschen stärken. Das jedenfalls legt der Name „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ nahe. Doch das Gegenteil scheint der Fall: Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden soll künftig nur noch die absolute Ausnahme sein, außer bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Welche Folgen hätte ein solches Gesetz für die Betroffenen? Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, mit einem Titelkommentar.

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