Experten sehen Diskussionsbedarf über Bestattungsform “Reerdigung”

Statt begraben oder verbrannt zu werden in einem Kokon zu Erde zerfallen? Die Bestattungsform “Reerdigung” macht es möglich. Im NRW-Landtag gab es zum Thema eine Anhörung – mit kritischen Stimmen.

Zur möglichen Einführung der Bestattungsform “Reerdigung” in Nordrhein-Westfalen besteht für Experten noch Diskussionsbedarf. Das ergab eine erste Anhörung im Gesundheitsausschuss des NRW-Landtages am Mittwoch in Düsseldorf. Diskutiert wurde unter anderem, ob es derzeit in NRW überhaupt einen Bedarf an der neuen Bestattungsform gibt. Eine konkrete Gesetzesänderung wurde nicht besprochen.

“Reerdigungen” sind bislang probeweise nur in Schleswig-Holstein möglich. Bei dem Verfahren wird der Leichnam in einem speziellen Behälter auf ein Pflanzengemisch gebettet und zerfällt binnen 40 Tagen zu Kompost. Übrig gebliebene Knochen werden zermahlen. Der Prozess verursacht laut Anbieter weniger CO2 als Feuerbestattungen. Das entstandene Material kann dann beigesetzt werden. Die Testphase wird wissenschaftlich von Forschern der Universität Leipzig begleitet.

Neben der Klärung des Bedarfs waren in der Debatte im Landtag weitere Fragen offen. Vertreter der beiden großen Kirchen am Landtag sowie des Deutschen Städtetages erklärten etwa, es müssten zunächst Erkenntnisse gesammelt werden, ob bei dem Verfahren die Totenruhe gestört wird.

Zudem wurde bemängelt, dass mit einer Einführung der “Reerdigung” der einzige Anbieter dieser Bestattungsform in Deutschland bevorzugt werden könnte. Bislang wird das Verfahren nur vom Berliner Unternehmen Circulum Vitae angeboten.

Der an der Testphase in Norddeutschland beteiligte Forscher Marcus Schwarz vom Leipziger Institut für Rechtsmedizin erklärte, die beim Prozess entstehende Erde sei unbedenklich. Zudem handle es sich beim Zerfall eines Körpers zu Humusboden um einen weitgehend natürlichen Prozess, im Gegensatz etwa zur Verbrennung.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht aktuell keinen Anlass, in dem Land die “Reerdigung” einzuführen. Sie sehe dafür in der Bevölkerung derzeit keinen Bedarf, heißt es in einem Bericht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) an den Gesundheitsausschuss. Das Gremium will nun die Stellungnahmen bei der Anhörung auswerten, wie es hieß.