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Experten: Nahostkrieg ohne Störung des Schulfriedens besprechen

Berliner Fachleute für politische Bildung und Extremismusprävention haben eine ausgewogene Behandlung des Nahostkonflikts an den Schulen gefordert. Ein entsprechendes Rundschreiben des Berliner Senats zum “Umgang mit Störungen des Schulfriedens im Zusammenhang mit dem Terrorangriff auf Israel” vom 13. Oktober sei ein Vorstoß in die richtige Richtung, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Presseerklärung.

Unterzeichnet ist sie unter anderen vom Neuköllner Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD), der Juristin Seyran Ates, dem Psychologen Ahmad Mansour sowie jüdischen und deutsch-israelischen Vereinigungen und der Kurdischen Gemeinde Deutschland.

Sie sprechen sich dafür aus, zur Wahrung des Schulfriedens demonstrative Handlungsweisen oder Meinungsäußerungen auch dann zu verbieten, wenn sie unterhalb der Schwelle von Straftaten bleiben. Gelten solle dies für Meinungsäußerungen, “die für von Antisemitismus Betroffene, aber auch für Repräsentanten des deutschen Staates und dessen Staatsräson, wie Schulleitungen und Lehrkräfte, als Befürwortung oder Billigung der Terrorangriffe gegen Israel oder als Unterstützung von Terrororganisationen wie Hamas oder Hisbollah zu verstehen sind”.

Solche Verbote sollten jedoch nicht dazu führen, “dass die Ereignisse im Unterricht ignoriert oder kontroverse Positionen ausgeschlossen werden”. Dafür seien Gesprächs- und Freiräume notwendig, die zunächst auch solche Meinungsäußerungen zulassen, “die eine Befürwortung oder Billigung der Angriffe oder Unterstützung der diese durchführenden Terrororganisationen signalisieren”. Dies können sinnvoll sein, um mit den Schülerinnen und Schülern über diese Ansichten ins Gespräch zu kommen.

Zugleich müsse aber der Schutz israelischer, jüdischer und mit dem Judentum oder Israel verbundener Schülerinnen und Schüler vor antisemitischen Angriffen, Bedrohung und Diskriminierung sichergestellt werden. Zudem dürfe “Dominanzverhalten mit extremistisch-ideologischem Bezug kein Raum zur Entfaltung gegeben werden”. Niemand dürfe aber wegen seiner Herkunft, Weltanschauung und Gesinnung diskriminiert oder benachteiligt werden, “solange die freie Meinungsäußerung nicht dazu missbraucht wird, gegen andere zu hetzen und zu diskriminieren”.