Die mögliche Wahl der Juristin Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht stößt auf Kritik bei der Union und bei der katholischen Kirche. Nun meldet sich auch eine frühere SPD-Ministerin zu Wort.
Für Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gilt die Menschenwürde nach eigenen Worten bereits vor der Geburt. “Für mich als Sozialdemokratin und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe ist es wichtig, dass wir niemals zwischen lebenswertem und nicht-lebenswerten Leben unterscheiden”, sagte Schmidt der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Montag) mit Blick auf die anstehende Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht. Schmidt ist seit 2012 Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, die sich für Menschen mit geistiger Behinderung einsetzt.
Hintergrund der Äußerung ist die Neubesetzung einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht. Die SPD hat dafür die Potsdamer Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf vorgeschlagen. Sie war in der vergangenen Wahlperiode stellvertretende Koordinatorin in einer von der Bundesregierung eingerichtete Kommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte. Sie hatte unter anderem erklärt, dass es gute Gründe dafür gebe, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. Die Wahl dreier neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht findet voraussichtlich am Freitag statt.
Schmidt erklärte weiter, dass die Menschenwürde bereits im Mutterleib gelte, sei auch für den gesellschaftlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen wichtig. Die eugenische Indikation im Schwangerschaftskonflikt sei “aus guten Gründen abgeschafft” worden und dürfe “auch nicht wieder eingeführt werden”. Die frühere Ministerin weiter: “Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass im Schwangerschaftskonflikt sowohl die Menschenwürde des Ungeborenen als auch die Würde der Frau zu berücksichtigen sind. Diese Rechtsprechung unterstütze ich.”