EU-Staaten beschließen Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Das EU-Gesetz zur “Wiederherstellung der Natur” kommt jetzt doch, wenn auch in abgeschwächter Form. Welches Land den Durchbruch ermöglicht hat.

Das EU-Gesetz soll geschädigte Öko-Systeme wiederherstellen
Das EU-Gesetz soll geschädigte Öko-Systeme wiederherstellenImago / Imagebroker

Eine Mehrheit der EU-Staaten hat dem EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur final zugestimmt. Der Rat der EU habe damit beschlossen, „die biologische Vielfalt und die Lebensumwelt der europäischen Bürger zu schützen“, erklärte die belgische Ratspräsidentschaft zu der Entscheidung. Bis 2030 muss die EU laut Gesetz mindestens 20 Prozent der geschädigten Ökosysteme wiederherstellen.

Die Entscheidung markiert den Durchbruch nach einer langen Verhandlungsphase. Eigentlich hatten sich die EU-Länder und das EU-Parlament schon im November auf einen Kompromiss verständigt. Doch es gab starken Widerstand gegen das Gesetz, vor allem aus der Landwirtschaft und von Christdemokraten. Unter den EU-Mitgliedstaaten wendeten sich Ungarn, Finnland, Italien, die Niederlande, Polen, Schweden und Österreich gegen das Gesetz. Zuletzt wechselte Österreich den Kurs und ermöglichte damit die Mehrheit.

EU-Gesetz – was Umweltorganisationen sagen

Mit der Zustimmung der EU-Staaten ist das Gesetz beschlossen. Die Verordnung muss noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt dann in Kraft. Sie wird anschließend in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten.

Umweltorganisationen wie Greenpeace und der Naturschutzbund Deutschland begrüßten den Durchbruch. Trotz der Abschwächung des Gesetzes im Verlauf der Verhandlungen sei die Einigung „ein Hoffnungsschimmer für Europas Natur“, erklärte eine Sprecherin von Greenpeace.