EU-Richtlinie schützt kritische Stimmen vor Einschüchterung

Wenn Medienschaffende sich mit Konzernen und Mächtigen anlegen, müssen sie sich juristisch warm anziehen. Künftig sollen sie vor missbräuchlichen Rechtsstreitigkeiten besser geschützt sein.

Die EU-Richtlinie soll Journalisten vor langwierigen Klagen schützen
Die EU-Richtlinie soll Journalisten vor langwierigen Klagen schützenImago / Imagebroker

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Journalisten, Aktivisten, Wissenschaftlern und Nichtregierungsorganisationen vor missbräuchlichen Einschüchterungsklagen kann demnächst in Kraft treten. Das Europäische Parlament hat den ausgehandelten Kompromisstext mit großer Mehrheit angenommen. Die Bestätigung durch den Rat am 19. März gilt als Formsache. Danach haben die 27 Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie soll sogenannte Slapp-Klagen („Strategic Lawsuit against Public Participation“) unterbinden, mit denen Unternehmen oder Regierungsbehörden gegen unliebsame Recherchen und Berichterstattung vorgehen. Zweck solcher Verfahren ist, die Gegner durch langwierige und teure Prozesse einzuschüchtern und eine kritische Aufmerksamkeit für bestimmte Sachverhalte zu verhindern.

Demokratien sollen besser geschützt werden

Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken, Berichterstatter für die Richtlinie, sagte, die neue Regelung werde dazu beitragen, Demokratien in Europa besser zu schützen. Durch sie werde „sichergestellt, dass unsere Gerichte keine Spielplätze für den persönlichen Vorteil der Reichen und Mächtigen sind“. Journalisten, Aktivisten und andere, die sich für Angelegenheiten von öffentlichem Interesse einsetzten, sollten ohne Angst und Gefahr von rechtlicher Einschüchterung arbeiten können.

Ziel des neuen Gesetzes ist, Personen und Organisationen zu schützen, die in Bereichen wie Grundrechte, Umwelt oder Bekämpfung von Desinformation und Korruption tätig sind. Offensichtlich unberechtigte Klagen gegen sie sollen schneller abgewiesen werden können; Kläger müssen nachweisen, dass ihre Vorwürfe stichhaltig sind. Gerichte können die Kläger verpflichten, die Kosten für die Verteidigung des Beklagten zu übernehmen; gegebenenfalls tritt auch der Staat mit Beihilfen ein.

Weiter erhalten Opfer Anspruch auf Schadenersatz. In jedem EU-Mitgliedsland soll es eine zentrale Anlaufstelle geben, in der Betroffene finanzielle und psychologische Unterstützung erhalten. Ferner sollen rechtskräftige Urteile über abgewehrte Einschüchterungsklagen leicht zugänglich gemacht werden. Die Richtlinie sieht auch vor, Verurteilungen, die in Nicht-EU-Staaten im Rahmen missbräuchlicher Verfahren erfolgten, innerhalb der Union nicht anzuerkennen.