EU-Prüfbericht: Lebensmittel-Kennzeichnung oft irreführend

Ein Schokoriegel “reich an Vitamin C”: Angaben auf Lebensmitteln können Kunden leicht verwirren, kritisiert der EU-Rechnungshof. Wer gesundheits- und umweltbewusst einkaufen will, muss mit Täuschung rechnen.

Beim Lebensmittelkauf sind ernährungsbewusste Verbraucher nach dem Urteil des EU-Rechnungshofs vielfach alleingelassen: Lückenhafte Rechtsvorschriften und Schwachstellen bei der Kontrolle führten dazu, dass Kunden mit einer Vielzahl von Logos, Gütesiegeln und Hinweisen auf angeblich gesundheitsfördernde Eigenschaften teils regelrecht in die Irre geführt würden, heißt es in einem am Montag in Luxemburg vorgestellten Sonderbericht der Prüfer.

Insbesondere für Vegetarier und Veganer gebe es keine einheitlichen und verlässlichen Informationen. Auch Lebensmittelallergiker seien benachteiligt. Sie müssten sich mitunter mit übervorsichtigen Allergenwarnungen und vagen Angaben wie “kann … enthalten” auseinandersetzen. Von den unterschiedlichen Nährwert-Kennzeichnungen wie der in Deutschland gebräuchlichen Farbskala Nutri-Score habe sich kein System europaweit durchgesetzt. Dabei könnten standardisierte Vorschriften Verbrauchern helfen, gesündere Lebensmittel zu erkennen, und möglicherweise ernährungsbedingten Krankheiten vorbeugen.

“Anstatt Klarheit zu schaffen, führen Lebensmitteletiketten oft zu Verwirrung; es gibt hunderte verschiedene Kennzeichnungssysteme, Logos und Werbeversprechen, die die Käufer entschlüsseln müssen”, so Keit Pentus-Rosimannus, für die Prüfung zuständiges Rechnungshofs-Mitglied. “Die Unternehmen legen bei den Angaben auf den Verpackungen große Kreativität an den Tag. Die EU-Vorschriften halten mit dem sich ständig entwickelnden Markt jedoch nicht Schritt, so dass rund 450 Millionen europäische Verbraucher vorsätzlich oder unbeabsichtigt irreführenden Botschaften ausgesetzt sind.”

Beispielsweise ermöglichten es die EU-Vorschriften, selbst auf Produkten mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt nährwert- und gesundheitsbezogene Vorteile hervorzuheben. So könne ein zuckerhaltiger Energieriegel als Protein-Spender beworben werden. Zunehmend würden Verbraucher mit Angaben zu angeblich gesundheitsfördernden Eigenschaften konfrontiert, auch wenn diese nicht wissenschaftlich belegt seien. Auch eine “Grünfärberei” durch täuschende Umweltaussagen könne mit den aktuellen Vorschriften nicht unterbunden werden, so die Prüfer.

Von elf geplanten EU-Maßnahmen zur Lebensmittelkennzeichnung sowie gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben sind erst vier abgeschlossen. Der Rechnungshof empfahl der EU-Kommission bis 2027 mehrere Nachbesserungen. Dazu gehören das Schließen rechtlicher Lücken, Maßnahmen für verständlichere Verbraucherinformationen und stärkere Kontrollen.