EU-Lieferkettengesetz: Ein starkes Zeichen gegen Ausbeutung setzen

In dieser Woche wird im EU-Parlament über ein europäisches Lieferkettengesetz abgestimmt. Venro, der Verband entwicklungspolitischer Organisationen, wünscht sich ein positives Votum.

Demo der Initiative Lieferkettengesetz vor dem Bundeskanzleramt in Berlin (Dezember 2022)
Demo der Initiative Lieferkettengesetz vor dem Bundeskanzleramt in Berlin (Dezember 2022)Imago / IPON

Der entwicklungspolitische Dachverband Venro appelliert an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, für das EU-Lieferkettengesetz zu stimmen. „Mit dem EU-Lieferkettengesetz kann die EU weltweit ein starkes Zeichen setzen, dass Ausbeutung, Umweltzerstörung und die Schädigung des Klimas in Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen nicht länger toleriert werden“, erklärte Martina Schaub, Vorstandsvorsitzende von Venro.

Die Abstimmung im EU-Parlament ist für Donnerstag geplant. Die angestrebte neue Richtlinie soll Unternehmen dazu verpflichten, dass sie negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten ermitteln und abstellen, auch bei Geschäftspartnern außerhalb der EU. Dazu gehören Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften und Umweltverschmutzung sowie der Verlust der Artenvielfalt. In Deutschland gibt es bereits ein entsprechendes Gesetz.

Stärkere Betroffenen-Einbindung

Ein positives Votum des Parlaments würde den Weg frei machen für Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat, die bereits im vergangenen Jahr ihre jeweiligen Vorschläge zum Lieferkettengesetz beschlossen hatten.

Venro begrüßte, dass der Rechtsausschuss in seinem Vorschlag eine stärkere Einbindung von Betroffenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Erstellung von Risikoanalysen und Aktionsplänen von Unternehmen einfordere, als es die Kommission in ihrem Vorschlag getan habe.

Kritisch sieht Venro, dass der Gesetzentwurf keine Vorgaben für eine faire Beweislastverteilung zwischen Unternehmen und Betroffenen in Zivilverfahren vorsehe. Damit bleibe es für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen weiterhin sehr schwierig, gegenüber Unternehmen in der EU Schadensersatz einzuklagen, so Schaub.