EU-Kommission will Kinderschutz an KI-Gefahren anpassen

Die EU-Kommission hat eine erneuerte Richtlinie gegen Kindesmissbrauch und sexuelle Ausbeutung Minderjähriger im Internet vorgeschlagen. Sie soll auf technische Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz (KI) reagieren und beispielsweise künstlich erzeugte oder verfremdete Bilder unter die strafbaren Inhalte aufnehmen. Weiter sieht die Initiative, die am Dienstag in Straßburg vorgestellt wurde, längere Meldefristen für Opfer und Auflagen für Arbeitgeber im Bereich Kinder- und Jugendarbeit vor. Die bisherige Regelung stammt aus dem Jahr 2011.

Das neue Vorhaben ergänzt eine geplante Verordnung, die am 11. Mai 2022 auf den Gesetzgebungsweg gebracht wurde und Internetfirmen verpflichten soll, kinderpornografisches Material aufzuspüren, zu melden und zu entfernen. Die geplante Richtlinie will hingegen die Definition von Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch EU-weit harmonisieren und dafür sorgen, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten die Rechte der Opfer verbessert werden und die Prävention erhöht wird.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen neben Deep-Fakes und KI-generierten Bildern auch Live-Streaming von sexuellem Missbrauch sowie der Besitz und Austausch pädophiler Gebrauchsanleitungen bestraft werden können. Den Opfern sehr schwerer Straftaten will die Richtlinie eine Anzeigefrist von bis zu 30 Jahren einräumen, gerechnet vom vollendeten 18. Lebensjahr an. Außerdem sollen sie das Recht auf finanzielle Entschädigung erhalten.

Unternehmen, die Mitarbeiter für Tätigkeiten in engem Kontakt mit Minderjährigen einstellen wollen, aber auch Kinderschutzorganisationen würden nach dem Entwurf verpflichtet, ein Führungszeugnis von Bewerberinnen und Bewerbern einzuholen. Berufstätige im Bereich Kinder und Jugendliche unterlägen künftig einer Meldepflicht, wenn sie Anzeichen für Missbrauch bemerken.

In den nächsten Schritten müssen das Europäische Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten den Vorschlag erörtern und gegebenenfalls zu einer gemeinsamen Textfassung finden. Danach müsste die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

EU-Vizekommissionspräsidentin Dubravka Suica sagte anlässlich der Vorstellung, sexueller Missbrauch und Ausbeutung von Kindern seien „ein abscheuliches Verbrechen mit lebenslangen traumatischen Folgen“. Die aktualisierte Richtlinie solle Schutz, Prävention, Sensibilisierung und Unterstützung für Betroffene stärken. Laut der Brüsseler Kommission wurden 2022 allein 1,5 Millionen Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in der EU gemeldet.