Im Internet bewegen sich Minderjährige oft in gefährlichen Umgebungen. Um sie besser zu schützen, hat die EU-Kommission Regeln verabschiedet, an die Anbieter sich halten müssen. Auch eine technische Lösung ist in Sicht.
Die EU-Kommission will Kinder und Jugendliche im Internet besser vor Suchtgefahren, Cybermobbing und schädlichen Inhalten schützen. Das gab die Kommission am Montag bekannt. Gemeinsam mit den neuen Leitlinien zum Jugendschutz stellte die EU einen ersten Prototypen für eine App zur Altersverifikation vor. Mit der App sollen Nutzer im Internet nachweisen können, dass sie über 18 Jahre alt sind, um auf Inhalte und Webseiten zugreifen zu können, die für Minderjährige gesperrt sind.
In den Leitlinien ist festgelegt, dass die App zur Altersüberprüfung künftig auf Webseiten zum Einsatz kommen soll, die nicht-jugendfreie Inhalte verbreiten und für Plattformen, die ein hohes Risiko für die Sicherheit von Minderjährigen darstellen. Das würde zum Beispiel auf Porno-Plattformen zutreffen, womöglich aber auch auf Soziale Netzwerke. Die dänische Digitalministerin Caroline Stage Olsen kündigte an, sofort den nationalen Spielraum für die Festlegung eines Mindestalters für den Zugang zu Sozialen Medien zu untersuchen.
Darüber hinaus schlagen die Leitlinien vor, für minderjährige Nutzer Funktionen zu deaktivieren, die eine übermäßige Nutzung von Online-Diensten oder eine Sucht fördern könnten. Außerdem sollen Kinder und Jugendliche immer in der Lage sein, Nutzer zu blockieren oder stummzuschalten, um Cybermobbing zu vermeiden. Auch das Erstellen von Screenshots von Inhalten, die Minderjährige gepostet haben, könnte so verboten werden.
Außerdem sollen die Konten von Minderjährigen auf Plattformen standardmäßig auf “Privat” eingestellt sein, damit diese nicht ohne Weiteres von Fremden kontaktiert werden können. Wenn Kinder und Jugendliche angeben, dass sie bestimmte Inhalte nicht sehen wollen, sollen sie den Leitlinien zufolge auch nicht mehr empfohlen werden.
Die neuen Regeln sind für Anbieter im Netz zunächst freiwillig. Die EU-Kommission kündigte aber an, dass die Leitlinien zum Maßstab gemacht würden, ob Unternehmen die Vorgabe des Digitale-Dienste-Gesetzes, des zentralen EU-Gesetzes zur Plattformregulierung, einhielten.
Die deutschen Landesmedienanstalten, die hierzulande für den Jugendschutz im Netz mit verantwortlich sind, begrüßten die Leitlinien: “Es wird für Plattformen so immer schwieriger werden, sich wie bisher stumpf und unter Missachtung von Gesetzen, behördlichen Anordnungen und gerichtlichen Entscheidungen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entziehen”, so Tobias Schmid, Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen und Beauftragter für das Digitale-Dienste-Gesetz der Medienanstalten.