Die EU-Innenminister wollen das Asylrecht weiter verschärfen. Am Montag einigten sie sich auf zwei zentrale Maßnahmen: die Überarbeitung des Konzepts der sogenannten sicheren Drittstaaten und die Einführung einer gemeinsamen Liste sicherer Herkunftsländer. „Jedes Jahr kommen Zehntausende nach Europa und beantragen Asyl, obwohl sie aus sicheren Ländern kommen“, erklärte der dänische Minister Rasmus Stoklund. Dänemark hat derzeit den rotierenden Vorsitz im Rat inne. Die neuen Regeln sollen schnellere und effektivere Asylverfahren ermöglichen.
Künftig können Mitgliedstaaten Asylanträge leichter ablehnen, wenn Schutz bereits in einem sicheren Nicht-EU-Staat besteht. Eine Verbindung zwischen Antragsteller und Drittstaat ist dafür nicht mehr zwingend. Alternativ kann das Konzept angewendet werden, wenn der Antragsteller durch das Drittland gereist ist oder ein Abkommen über die Bearbeitung von Asylanträgen besteht.
Der Vorschlag erlaubt also, sogenannte Rückführungszentren in Drittstaaten einzurichten. Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren. Abgelehnte Asylbewerber dürfen während eines Einspruchs nicht automatisch in der EU bleiben.
Erstmals hat die EU auch eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer festgelegt. Darauf stehen Ägypten, Marokko, Tunesien, Indien, Kosovo, Bangladesch und Kolumbien. Für Asylbewerber aus diesen Staaten sollen beschleunigte Verfahren möglich sein, etwa direkt an Grenzen oder in Transitbereichen. Auch Bewerber aus EU-Beitrittskandidatenländern gelten grundsätzlich als sicher, sofern keine Kriegs- oder gravierenden Menschenrechtsrisiken bestehen.
Die EU-Staaten müssen sich nun noch mit dem Europäischen Parlament auf den endgültigen Rechtstext einigen.