EU-Gerichtshof: Rumänien muss gleichgeschlechtliche Paare anerkennen

Gleichgeschlechtliche Paar aus Rumänien hatten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. In ihrer Heimat sind Homo-Ehen verboten. Nun müssen sie rechtlich geschützt werden.

Eine Demonstration gegen homosexuelle Menschen in Bukarest (2010)
Eine Demonstration gegen homosexuelle Menschen in Bukarest (2010)Imago / Xinhua

Mehrere gleichgeschlechtliche Paare in Rumänien haben erfolgreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt, weil sie in ihrem Land keinerlei rechtlich anerkannte Verbindung eingehen dürfen. Nach dem veröffentlichten Urteil verletzt Rumänien damit das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Der Staat sei verpflichtet, gleichgeschlechtliche Beziehungen angemessen anzuerkennen und zu schützen; dabei gebe es allerdings rechtlichen Gestaltungsspielraum.

Die 21 in Straßburg klagenden Paare waren mit ihrem Heiratswunsch von rumänischen Standesämtern abgewiesen worden, weil das Zivilrecht in Rumänien gleichgeschlechtliche Ehen grundsätzlich verbietet. Mehrere Versuche, die Rechtslage zu ändern, waren im Parlament gescheitert.

Verweis auf Trend in der EU

Die Richter in Straßburg verwiesen in ihrer Entscheidung auf ein entsprechendes Urteil der Großen Kammer gegen Russland und auf einen klaren Trend in den Mitgliedstaaten des Europarats. Sie machten weiter geltend, dass die Beschwerdeführer und andere gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Rumänien viele Rechte nicht in Anspruch nehmen könnten; beispielsweise dürften sie Eigentums-, Unterhalts- und Erbfragen nicht als Paar regeln.

Weiter stellte das Gericht fest, eine ablehnende Haltung der heterosexuellen Mehrheit könne das legitime Interesse homosexueller Paare nicht außer Kraft setzen. Die Anerkennung ihrer Partnerschaft beschädige auch nicht die Institution der Ehe.

Urteil nicht einstimmig

Bei dem Verfahren wurden laut Gerichtshof auch Organisationen angehört, die für eine traditionelle Ehe und Familie eintreten, etwa die Allianz rumänischer Familien, Pro Vita Bukarest und das katholische Institut Ordo Iuris.

Zwei der sieben Richter vertraten eine abweichende Meinung. Das Urteil ist noch nicht endgültig. Rumänien kann innerhalb von drei Monaten Einspruch einlegen.