EU-Gericht verurteilt Ungarn wegen Bruch des Asylrechts

Ungarn hat sich nicht an geltendes EU-Recht gehalten, sagt das Gericht. Dafür muss das Land jetzt hohe Millionenbeträge zahlen.

Ungarn unter Viktor Orban ist zu einer Strafzahlung verurteilt worden
Ungarn unter Viktor Orban ist zu einer Strafzahlung verurteilt wordenImago / Est & Ost

Weil Ungarn sich nicht an geltendes EU-Asylrecht hält, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Land zu einer Strafzahlung von 200 Millionen Euro verurteilt und weiter zu einem Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag, den die Regierung das Urteil nicht umsetzt. Die Vertragsverletzung Ungarns sei eine außergewöhnlich schwere Verletzung des Unionsrechts, erklärten die Richter in Luxemburg.

Im Dezember 2020 hatte der Gerichtshof über einen Verstoß Ungarns gegen EU-Recht im Bereich Asyl entschieden. Ungarn hatte unter anderem den Zugang zum Verfahren auf internationalen Schutz beschränkt und Asylbewerber rechtswidrig in Transitzonen inhaftiert. Die Europäische Kommission war der Ansicht, dass Ungarn das Urteil auch in der Folge nicht umgesetzt habe.

Dadurch umgehe Ungarn bewusst die gemeinsame Asylpolitik der EU, was die Einheit des EU-Rechts und die Solidarität unter den Mitgliedstaaten schwerwiegend gefährde, erklärten die EuGH-Richter. Diese Vertragsverletzung führe dazu, dass die Verantwortung für die Aufnahme und Bearbeitung von Asylanträgen sowie die Rückführung illegaler Migranten auf andere Mitgliedstaaten abgewälzt werde.