EU fordert Israel zu Stopp der Rafah-Offensive auf

Nach dem Eil-Entscheid des Internationalen Gerichtshofs verlangt die EU einen Einhalt des militärischen Vorgehens im Gazastreifen. Dabei gibt es unterschiedliche Interpretationen, wie weit die Forderung des Gerichts reicht.

Nach dem Entscheid des Internationalen Gerichtshofs zu Israels Vorgehen in Rafah hat die EU die Forderung nach einem Stopp der Militäroffensive bekräftigt. Man nehme die Anordnungen zur Kenntnis, schrieb der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell am Samstag auf X (vormals Twitter). Dabei nannte er auch die übrigen Anweisungen: die Öffnung des Grenzübergangs Rafah für humanitäre Hilfe, Zugang für UN-Ermittler und die Aufforderung an Israel, einen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen.

Derweil warnte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, davor, auf den Beschluss des UN-Gerichts in Den Haag mit “Häme oder Hetze gegen Israel” zu reagieren. Vielmehr sollte “das unsägliche Leid der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen sowie der dorthin verschleppten israelischen Geiseln im Vordergrund stehen”, sagte Klein den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Und weiter: “Wir sollten nicht vergessen, dass das unsägliche Leid der Palästinenser auch Folge des Hamas-Terrors ist.”

Der UN-Koordinator für humanitäre Hilfe, Martin Griffiths, nannte die Anordnung des Internationalen Gerichtshofs einen “Moment der Klarheit”. Israels Militäroperation in Rafah habe grenzenloses Leiden und Elend über die Menschen im Gazastreifen gebracht, erklärte Griffiths am Freitagabend.

“Dies ist der Moment, um die Einhaltung der Kriegsregeln zu fordern, an die alle gebunden sind: Die Zivilbevölkerung muss sich in Sicherheit bringen können”, sagte Griffiths unter Hinweis auf die mehr als 800.000 Menschen, die durch den Einmarsch in Rafah vertrieben wurden und ohne angemessene Unterkunft sind. “Lasst die Geiseln frei. Schließt einen Waffenstillstand. Beendet diesen Albtraum”, appellierte der UN-Vertreter.

Unterdessen wird diskutiert, in welchem Umfang der am Freitag erlassene Beschluss des UN-Gerichts von Israel eine Einstellung des militärischen Vorgehens verlangt. Untersagt werden Aktionen, die “der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen, die ihre vollständige oder teilweise physische Vernichtung herbeiführen könnten”. Der israelische Richter Aharon Barak, der für dieses Verfahren im Richtergremium von Den Haag sitzt und gegen die Anordnung stimmte, sieht darin kein grundsätzliches Verbot, solange sich Israels Militär an die Vorgaben der Völkermord-Konvention hält.