Ethikrat stellt sich gegen Sterbehilfe-Urteil
Bonn – Das vor drei Monaten ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur Abgabe todbringender Medikamente an Sterbewillige sorgt weiter für Diskussionen. Jetzt positionierte sich der Deutsche Ethikrat gegen die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts, nach der das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in extremen Notlagen den Zugang zu Medikamenten wie Natrium-Pentobarbital verschaffen soll. In einer in Berlin veröffentlichten Stellungnahme bewertet eine Mehrheit von 16 Mitgliedern des 26-köpfigen Ethikrats das Urteil als unvereinbar mit Grundwerten des Gesetzgebers, der 2015 ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe beschlossen hatte.
Im konkreten Fall ging es um den Sterbewunsch einer vom Hals abwärts gelähmten Frau. Ihren Antrag auf tödlich wirkende Medikamente hatte das Bundesinstitut abgelehnt. epd/UK