Erzbistum Berlin führt einkommensabhängiges Schulgeld ein

Das Erzbistum Berlin führt für seine 26 Schulen in Berlin und Brandenburg zum nächsten Schuljahr ein einkommensabhängiges Schulgeld ein. Die zu erwartenden Mehreinnahmen würden in die weitere Qualitätsentwicklung an den katholischen Schulen investiert, teilte das Erzbistum am Mittwoch in Berlin mit. Man gehe davon aus, dass die neue Staffelung das Schulgeld sozial gerechter mache. Aktuell beträgt das reguläre Schulgeld für ein Kind 110 Euro pro Monat.

Die neue Regelung sieht vor, dass das jährliche Schulgeld 3,4 Prozent des zu versteuernden Einkommens zuzüglich des Einkommens, das unter einem steuerlichen Progressionsvorbehalt steht, beträgt, bei einer Obergrenze von 150.000 Euro. Bis zu einem Einkommen von 25.000 Euro wird ein Mindestschulgeld in Höhe von monatlich 20 Euro pro Kind erhoben. Rabatte gibt es für Geschwisterkinder, die ebenfalls Schulen des Erzbistums besuchen: Für das zweite Kind wird das Schulgeld auf 75 Prozent, für das dritte Kind auf 50 Prozent reduziert. Für das vierte Kind und die folgenden entfällt das Schulgeld.

Laut Erzbistum unterliegen bestehende Verträge nicht der neuen Schulgeldregelung. Es bestehe aber einmalig die Möglichkeit auf Antrag in das einkommensabhängige Modell zu wechseln. Für Härtefalle seien auf Antrag entsprechende Ermäßigungen möglich.