Erzbischof Heße bittet Vatikan um Prüfung

Dem Theologen wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Personalchef im Erzbistum Köln Missbrauchsfälle vertuscht zu haben. Das soll nun der Vatikan prüfen.

Erzbischof Stefan Heße (Archivbild)
Erzbischof Stefan Heße (Archivbild)Stephan Wallocha / epd

Hamburg. Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat nach Vertuschungsvorwürfen den Vatikan eingeschaltet und um Prüfung gebeten. Er selbst könne „nicht Richter in eigener Sache sein“, erklärte Heße in einer Mitteilung des Erzbistums. Sein Amt als Geistlicher Assistent des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) lasse er bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen.

Hintergrund sind Äußerungen, wonach Heße in seiner Zeit als Personalchef im Erzbistum Köln Missbrauchsfälle vertuscht und gegen das Kirchenrecht verstoßen haben soll. Diese Vorwürfe weist der seit 2015 in Hamburg amtierende Erzbischof zurück.

„Stets nach bestem Wissen“

In einem Brief an die römische Bischofskongregation hat Heße angekündigt, die für März 2021 erwarteten Ergebnisse einer vom Erzbistum Köln beauftragten Untersuchung über den Umgang mit Missbrauchsfällen vorzulegen. „Auf meine Bitte hin soll Rom prüfen, ob die dann vorliegenden Untersuchungsergebnisse Auswirkungen auf mein Amt als Erzbischof in Hamburg haben“, so Heße. Der 54-Jährige war ab 2006 Personalchef und später Generalvikar im Erzbistum Köln, dem größten Bistum in Deutschland.

Weiter teilte Heße mit, er habe gegenüber Kongregationschef Kardinal Marc Ouellet erklärt, „dass ich mich stets nach bestem Wissen und Gewissen an der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln und nie an der Vertuschung solcher Fälle beteiligt habe“. Die seit Monaten öffentlich geführte Debatte über seine Zeit in Köln belaste ihn persönlich und die Katholiken im Erzbistum.

„Auf Juristen verlassen“

Aus Sorge um das Erzbistum Hamburg sehe er es als seine Pflicht an, die römischen Stellen zu unterrichten. „Für mich ist es selbstverständlich, dass ich nicht Richter in eigener Sache sein kann, sondern die Instanz um Prüfung bitte, die mich in mein Amt als Erzbischof eingesetzt hat“, so Heße.

„In der Frage, welche kirchenrechtlichen Schritte erforderlich gewesen wären, musste ich mich damals auf das Urteil der juristischen Experten des Erzbistums Köln verlassen“, sagte der Erzbischof. (KNA)