Ermittlungen gegen Polizei nach Schüssen auf Gambier eingestellt

Im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf den Gambier Lamin Touray Ende März in Nienburg sind die Ermittlungen gegen 14 Polizisten, die am damaligen Einsatz beteiligt waren, eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Verden habe hier „gründlich und mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt“, erklärte die Göttinger Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn am Freitag. „Wir wissen nun, dass es während des Einsatzes am Karsamstag in Nienburg zu keinen unrechtmäßigen oder unangemessenen Handlungen gekommen ist.“ Die Nienburger Polizei ist der Polizeidirektion Göttingen zugeordnet.

Bei dem Einsatz am 30. März hatten Polizisten den 46-jährigen Mann aus Gambia erschossen. Acht Kugeln trafen ihn, nachdem er nach Polizeiangaben Beamte mit einem Messer bedroht hatte. Eine Polizistin wurde bei dem Einsatz durch Kugeln verletzt. Touray verletzte einen Diensthund mit einem Messer. Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelte daraufhin gegen die Beamten. Nach dem Einsatz war der Polizei vorgeworfen worden, sie habe die Situation nicht deeskaliert. Grundlage war dabei auch ein Video der Polizei, das im Internet kursierte.

Der Vorfall habe gezeigt, wie herausfordernd und gefährlich Situationen seien, in denen Messer eingesetzt würden, sagte Wulff-Bruhn. Derartige Umstände seien schwer beherrschbar und stellten ein enormes Risiko für alle Beteiligten dar. In diesem Fall hätten die Ereignisse ein tragisches Ende mit tödlichem Ausgang genommen, der für die Familie des Verstorbenen einen großen Verlust bedeute. „Gleichzeitig wissen wir um die große Belastung über die lange Zeit des Verfahrens, nicht nur für die Familie, sondern auch für die an diesem Tag eingesetzten Beamtinnen und Beamten.“

Einem der damals eingesetzten Beamten, dem Hundeführer, waren später rechtsextreme Ansichten vorgehalten worden. Nach Medienberichten hat er im Internet rechte Inhalte und Verschwörungstheorien verbreitet. Wulff-Bruhn sagte dazu, die Polizei prüfe eine mögliche verfassungsfeindliche Einstellung des Beamten. Dies stehe jedoch in keiner Verbindung zu dem Einsatz in Nienburg.

Wulff-Bruhn betonte, „dass wir den Vorwurf von einigen Seiten widerlegen können, dass unterstellte Rassismus- oder Diskriminierungsthemen hier in irgendeiner Form eine Rolle gespielt haben“. Der Polizeibeamte befinde sich seit dem Einsatz aufgrund einer dienstrechtlichen Verfügung nicht mehr im Dienst.