Gericht entscheidet im Fall Böhmermann gegen Imker

Im Satire-Honig-Streit zwischen dem ZDF-Moderator Jan Böhmermann und einem sächsischen Imker wird am Donnerstag eine Entscheidung des Landgerichtes Dresden erwartet. Das bestätigte das Gericht am Mittwoch. Vorausgegangen war eine mündliche Verhandlung am 16. Januar, bei der es zu keiner Verständigung zwischen beiden Seiten gekommen war. (AZ: EV 3 O 2529/23)

Böhmermann sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt, nachdem der Meißener Bienenzüchter Rico Heinzig unerlaubt mit Konterfei und Namen des Satirikers für einen Honig geworben hatte. Der Fernsehmoderator will diese Werbung unterbinden. Heinzig bezeichnet sein Vorgehen als Satire und beruft sich auf die Kunstfreiheit.

Böhmermann hatte den Imker im „ZDF Magazin Royale“ öffentlich angeprangert. Er warf Heinzig vor, mit vermeintlichen Umweltschutzmaßnahmen – etwa Patenschaften für Honigbienen – die Unwissenheit von Verbrauchern auszunutzen und dafür auch noch Geld zu bekommen. Das Bewerben von Produkten des Imkers bezeichnete er als „Beewashing“.

Als Reaktion hatte der Imker einen neuen Honig namens „Beewashing Honey“ herausgebracht und mit einem Foto und dem Namen von Böhmermann vermarktet. Auf einem Werbeplakat waren ein Bild des Moderators und der Slogan „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ zu sehen.

Die zuständige Richterin am Landgericht Dresden, Heike Kremz, hatte vorgeschlagen, die Werbeaktion zu beenden und festzuhalten, dass diese nicht rechtswidrig sei. Dies lehnten beide Seiten ab. Inzwischen benannte Heinzig seinen Honig in „Cancel Culture“ um. Den Verkauf des „Beewashing“-Honigs stoppte er.