Entlastungsleistungen für 2023 noch bis Juni nutzbar

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 125 Euro von der Pflegekasse für sogenannte Entlastungsleistungen. Wer diese Summe nicht vollständig ausschöpft, kann den Rest auch in den Folgemonaten nutzen, darauf machte die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf am Freitag aufmerksam. Was von den für 2023 insgesamt zur Verfügung stehenden 1.500 Euro nicht verbraucht wurde, könne sogar noch bis Ende Juni dieses Jahres verwendet werden.

Zu den Entlastungsleistungen, die von dem Geld finanziert werden können, zählen den Angaben zufolge etwa Putz- oder Haushaltshilfen, Begleitung beim Einkaufen, bei Behördengängen oder bei Freizeitaktivitäten. Diese könnten bei zugelassenen Anbietern gebucht werden. Pflegebedürftige müssten dann zunächst in Vorkasse gehen und die Rechnungen dann bei der Pflegekasse einreichen, hieß es.