Energiepreise beschäftigen Verbraucherzentrale

Vor allem zum Thema Energie haben sich Menschen im vergangenen Jahr an die Verbraucherberatung Hessen gewandt. Besonders die Energiesparberatung sei stark nachgefragt worden, sagte Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, am Donnerstag in Frankfurt am Main. Insgesamt verzeichnet der Jahresbericht der Verbraucherberatung rund 57.000 Beratungen. Themen waren neben der Energie die Altersvorsorge, Ernährung, Finanzen, Gesundheit, Recht, Telekommunikation und Versicherungen.

27 Prozent der Beratungsgespräche hätten sich um Energiethemen wie Preiserhöhungen, Tarif- oder Anbieterwechsel gedreht, sagte Wendt. Gegenüber 2022 sei das zwar ein leichtes Minus von etwa vier Prozent, zeige aber, dass die Energiepreise noch immer ein großes Thema für die Verbraucher seien. Bis Juni dieses Jahres machten sie 21 Prozent der Beratungen aus. Wendt wies darauf hin, dass auf Vergleichsportalen mitunter die Anbieter vorne lägen, mit denen es in den vergangenen Jahren rechtliche Probleme gegeben habe. Es sei deshalb nicht ratsam, ausschließlich nach dem niedrigsten Preis zu schauen.

Auffällig viele Verbraucher hätten sich gemeldet, weil sie Probleme mit dem Kauf oder der Montage von Solar-Modulen hatten, sagte Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht. Es gehe um Schäden an der Dacheindeckung, um nicht sachgemäß montierte Paneele, um Vorkasse-Vereinbarungen, ohne dass die Ware geliefert wurde, oder um die fehlende Montage. Die Verbraucherberatung werde den Kontakt zur Landesregierung suchen, um zeitnah ein passgenaues Beratungsangebot erarbeiten zu können. Mit den bisherigen Kapazitäten sei dies von der Verbraucherberatung nicht leistbar.

Als erste Verbraucherzentrale sei die hessische gegen Anbieter aus dem Reichsbürgermilieu vorgegangen, sagte Vorstand Wendt. Ein Internethändler aus Frankfurt habe beispielsweise Produkte mit Gesundheitsversprechen angeboten, die aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässig waren. Im Impressum sei als Firmensitz ein Fantasiestaat genannt, dessen Recht vorrangig anzuwenden sei.

Als „zentrale verbraucherpolitische Aufgabe“ der nächsten Jahre bezeichnete Wendt die Stärkung der Verbraucherberatung im ländlichen Raum. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung sei diese als Ziel benannt. Wenn Menschen erlebten, dass sie ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher durchsetzen könnten, stärke dies auch das Vertrauen in den Rechtsstaat.