Artikel teilen:

Elektro statt Jazz: Radiosender scheitert mit Klage

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag des Radiosenders „JazzRadio Berlin“ auf die vorläufige Zuweisung einer Frequenz abgewiesen. Damit müsse das seit dem Jahr 2010 auf der Ukw-Frequenz Berlin 106,8 MHz empfangbare „JazzRadio Berlin“ ab dem 1. Januar 2026 einem Elektro-Radiosender weichen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Es sei „nicht fehlerhaft“, dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) dem Elektro-Radiosender „in Erwartung eines größeren Beitrags zur programmlichen Vielfalt“ den Vorzug gegeben habe, urteilte das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar. (Az: OVG 11 S 58/25)

Der Medienanstalt stehe bei der Vergabe ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Gericht nur eingeschränkt bewertet werden könne, teilte das OVG mit. Mit dem Gang vor das OVG hatte das „JazzRadio“ Beschwerde gegen einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts vom September eingelegt. Das OVG befand nun, dass diese Beschwerde nicht ausreichend begründe, weshalb die Entscheidung der Medienanstalt fehlerhaft sei, hieß es. Bereits in erster Instanz hatte das Gericht geurteilt, dass die Erwägungen der Medienanstalt nicht zu beanstanden seien.

Die MABB hatte die Frequenz im Dezember 2024 ausgeschrieben, zehn weitere Radiosender hätten Anträge auf Zuweisung dieser Frequenz gestellt. Die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Zulassung der privaten Rundfunkveranstalter.