Einstweilige Verfügung gegen Israels Justizminister
In Israel spitzt sich die Krise zwischen dem Obersten Gerichtshof und der Regierung weiter zu. Das Gericht verhängte am Donnerstag laut örtlichen Medienberichten eine einstweilige Verfügung gegen Justizminister Jariv Levin. Er müsse seine Weigerung begründen, den Ausschuss zur Ernennung von Richtern einzuberufen.
Levin reagierte seinerseits mit einer Erklärung, das Gericht sei zu einer solchen Anordnung nicht befugt. Eine gerichtliche Einmischung in seine Kompetenzen würde „dem Grundsatz der Gewaltenteilung schwer schaden“. Für kommenden Dienstag ist eine Anhörung vor dem Obersten Gericht anberaumt.
Levin hatte sich laut Berichten geweigert, den Ausschuss einzuberufen, da er die Zusammensetzung des Gremiums ändern will. Mit der angestrebten Änderung soll der Regierung ein deutlich größeres Gewicht bei der Ernennung von Richtern zukommen. Das Vorhaben gehört zu den umstrittenen Plänen der Regierung für eine umfassende Justizreform. Es liegt nun an Minister Levin, das Gericht davon zu überzeugen, nicht in die Frage der Einberufung einzugreifen.
Oppositionsführer Jair Lapid und Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara werfen Levin laut Bericht vor, mit seiner Haltung die Überlastung des Gerichtssystems durch die fehlende Nachbesetzung von derzeit 20 unbesetzten Stellen weiter verschärft zu haben. Oppositionsführer Lapid wertete die einstweilige Verfügung als eine „klare Botschaft des Gerichts, dass Israels Bürger wichtiger sind als die Politik“.
Am Dienstag hatten sich erstmals in der Geschichte des Obersten Gerichts alle 15 Richter versammelt, um in einer gut 13-stündigen Sitzung Petitionen gegen die sogenannte Angemessenheitsklausel anzuhören. Deren Abschaffung hatte das Parlament Ende Juli trotz massiver landesweiter Proteste beschlossen.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes ist es Gerichten untersagt, die „Angemessenheit“ von Kabinetts- und Ministerentscheidungen zu überprüfen; einschließlich Ernennungen sowie der Entscheidung, keine übertragenen Befugnisse auszuüben. Damit ist aus Sicht der Gegner der Reform ein wichtiger Schutz vor willkürlichen Regierungsentscheidungen gefallen.