Die Behörden in Sachsen-Anhalt haben bisher zehn Menschen die Einbürgerung verweigert, weil die Personen kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollten. Wie das Innenministerium in Magdeburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, wurde in diesen Fällen der Antrag auf Einbürgerung abgelehnt. In mindestens einem weiteren Fall sei ein Verfahren zur Rücknahme der deutschen Staatsbürgerschaft eingeleitet worden.
Seit Ende 2023 müssen Ausländer, die in Sachsen-Anhalt leben und deutsche Staatsbürger werden wollen, ein schriftliches Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel ablegen. In einem Erlass an die kreisfreien Städte und Landkreise im Land hatte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) erklärt, das Existenzrecht Israels sei deutsche Staatsräson.
In dem Runderlass vom November 2023 wird folgender Wortlaut empfohlen: „Ich erkenne ausdrücklich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das Existenzrecht Israels an und verurteile jegliche antisemitischen Bestrebungen. Ich verfolge weder Bestrebungen, die gegen das Existenzrecht des Staates Israel gerichtet sind, noch habe ich solche Bestrebungen verfolgt.“
Im Jahr 2024 erhielten in Sachsen-Anhalt insgesamt 2.813 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft. Das ist der höchste Wert seit 1999, als es über 3.500 Einbürgerungen gab. Seit vier Jahren steigt die Zahl der Eingebürgerten jedes Jahr kontinuierlich an: 2021 erhielten 833 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft, 2022 waren es 1.472, ein Jahr später bereits knapp mehr als 2.000.