Ein “RheumaPreis 2024” geht nach Winnenden
Mit Mitte 30 in Rente gehen, das kam für die Stuttgarterin Christina Buckow nicht infrage – nun ist die Lehrerin eine von drei Trägerinnen des „RheumaPreises 2024“. Der zum 17. Mal dreifach vergebene Preis sei mit jeweils 3.000 Euro dotiert, teilte die Pressestelle RheumaPreis am Montag in Stuttgart mit. Weitere Preisträgerinnen sind Jutta Beckmann aus Steinfurt und Tanja von Keitz aus Dülmen, beide in Nordrhein-Westfalen. Die Preise wurden am Samstag in Düsseldorf übergeben.
Als Lehrerin am sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) der Paulinenpflege Winnenden erkrankte Buckow vor einigen Jahren schwer an systemischer Sklerose und Myositis. Schmerzen sowie Probleme mit Lunge, Herz und Darm sind seither ihre ständigen Begleiter. Doch den Rat ihrer Ärzte zur Frührente wollte sie nicht befolgen – aus finanziellen Gründen und weil ihr der Beruf und ihr Hobby, das Reiten, zu wichtig waren. „In der schwersten Zeit meines Lebens waren es gerade die Tiere, die dafür sorgten, dass ich mich nicht selbst aufgab“, sagte Buckow. Ihr Pflegepferd zeigte sich plötzlich von seiner braven Seite, auch ihre Katze schien ihre Bedürfnisse genau zu erspüren.
Vor allem aber konnte sie sich stets auf die Unterstützung durch ihren Arbeitgeber und den Rückhalt ihrer Kollegen verlassen. Mit zeitlicher Flexibilität, betriebsinternen Coachings und der Möglichkeit zum Home-Office kann Christina Buckow ihre Kräfte heute besser einteilen und ihren geliebten Beruf weiter ausüben. Ihr Arbeitgeber, die Paulinenpflege in Winnenden, wurde für sein Engagement mit einer Urkunde geehrt.
„In Deutschland sind mehr als zwei Millionen Menschen von rheumatischen Erkrankungen unterschiedlichen Schweregrads betroffen“, sagte Matthias Schneider, Mitinitiator des RheumaPreises vom Universitätsklinikum Düsseldorf. „Das sind rund drei Prozent der erwachsenen Bevölkerung.“ Betriebe und Gesellschaft könnten auf dieses wertvolle Potenzial an Arbeitskraft nicht verzichten, die Betroffenen könnten ihren Beruf in aller Regel weiter ausüben. (2146/23.09.2024)