Drese: Familien sollten Landesmittel für Familienerholung nutzen

Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) wirbt dafür, dass Familien mit geringem Einkommen die Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Urlaub nutzen. Die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Gelder in Höhe von insgesamt 150.000 Euro seien derzeit noch nicht vollständig gebunden, sagte Drese am Mittwoch laut einer Information ihres Ministeriums. Im vergangenen Jahr hatten von der Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene profitiert. Allerdings waren damals nicht alle Landesmittel ausgeschöpft worden.

Familienerholungsmaßnahmen sollten dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, sagte Drese.

Gefördert werden können den Angaben zufolge Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in MV angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

Voraussetzung für eine Förderung sei, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, hieß es. Zudem müsse mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssten ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in MV haben.