Drei Jahre Haft für syrischen IS-Anhänger
Das Berliner Kammergericht hat am Mittwoch einen 29-jährigen Syrer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Laut dem ersten Strafsenat des Kammergerichts hatte sich Mohammad A. 2014 in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen, wie das Gericht am Mittwoch in Berlin mitteilte (Az.: 1 St 1/24).
In der Folge sei er für untergeordnete Tätigkeiten eingesetzt worden, etwa für Personen- und Fahrzeugkontrollen. Unzufrieden über seine Rolle in der Terrororganisation, sei er 2015 nach Deutschland gegangen, wo er als Flüchtling anerkannt wurde.
Auch nach seiner Einreise in die Bundesrepublik habe er Kontakt zu verschiedenen IS-Mitgliedern in Syrien gehalten und die Gruppierung weiterhin unterstützt. So habe er unter anderem Informationen über einen in Berlin lebenden syrischen Menschenrechtsaktivisten gesammelt und über die sozialen Medien sowie verschiedene Messengerdienste IS-Propaganda verbreitet, um weitere Unterstützer und Mitglieder zu gewinnen.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurde der Angeklagte nach der Urteilsverkündung festgenommen und befindet sich jetzt in Untersuchungshaft. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und könne „mit dem Rechtsmittel der Revision“ angefochten werden (Az.: 1 St 1/24).