In Rheinland-Pfalz kann der Doktortitel künftig auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (früher Fachhochschulen) erworben werden. Bisher war das Promotionsrecht den Universitäten vorbehalten. Die entsprechende Landesverordnung sei am Montag in Kraft getreten, teilte Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD) in Mainz mit. Hochschulen für angewandte Wissenschaften können demnach alleine oder in einem Verbund ein fachlich begrenztes Promotionsrecht beantragen. Dieses werde regelmäßig extern überprüft.
Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften leisteten so einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und bildeten dringend benötigte hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus, begründete Hoch. In Hessen gibt es bereits das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Dort kann der Doktortitel in bestimmten Fachbereichen im Rahmen eines Promotionszentrums oder einer Hochschul-Kooperation erworben werden.