Documenta fifteen: Keine Ermittlungen wegen Volksverhetzung

Einige Kunstwerke auf der Documenta im vergangenen Jahr wurden als antisemitisch kritisiert. Für Ermittlungen sieht die Staatsanwaltschaft Kassel jetzt aber keinen Grund.

Das Kunstwerk des Kollektivs Taring Padi wurde mit einem Vorhang verhüllt
Das Kunstwerk des Kollektivs Taring Padi wurde mit einem Vorhang verhülltImago / Hartenfelser

Die Staatsanwaltschaft Kassel hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Künstler, Kuratoren, die Leitung der Documenta fifteen sowie gegen politisch Verantwortliche wegen Volksverhetzung abgelehnt. Eine Straftat sei nach geltendem Recht nicht gegeben, heißt es in einem Bescheid an die 25 anzeigenden Personen, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

Die auf der Documenta im vergangenen Sommer in Kassel präsentierte Kunst habe sich „gezielt übelster antisemitischer Bildsprache“ bedient, „öffentlich antisemitische Hetze betrieben“ und „unerträgliche antijüdische Zerrbilder“ gezeichnet, rügten die 25 Personen laut Staatsanwaltschaft. Konkret richteten sich ihre Anzeigen gegen Werke des indonesischen Künstlerkollektivs „Taring Padi“, des palästinensischen Künstlers Mohammed Al Hawajri sowie gegen Zeichnungen der palästinensischen beziehungsweise arabisch-deutschen Künstler Naji al-Ali und Burhan Karkutli.

Wie die Staatsanwaltschaft argumentiert

Die Kunstwerke bedrohten nicht den öffentlichen Frieden und richteten sich auch nicht gegen die inländische jüdische Bevölkerung, argumentierte indessen die Staatsanwaltschaft. Selbst Darstellungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit kaum erträglich seien, seien durch die Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt. Auch eine Strafbarkeit wegen eines Beleidigungsdelikts sei nicht nachzuweisen. In den Darstellungen sei kein Bezug zu konkreten Personen ersichtlich.

Aus der Entscheidung folge aber nicht, so die Staatsanwaltschaft, dass die während der Documenta fifteen auffällig gewordenen Kunstwerke auch künftig jederzeit straflos ausgestellt werden könnten. Es komme immer auf eine „Gesamtschau aller Umstände und den konkreten Gesamtzusammenhang“ an. Gegen den Bescheid ist Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main möglich.

Die Documenta im vergangenen Jahr wurde seit der Vorbereitungsphase von Antisemitismusvorwürfen überschattet. Kurz nach Eröffnung der Ausstellung Mitte Juni war das Banner „People’s Justice“ des indonesischen Künstlerkollektivs „Taring Padi“ wegen antisemitischer Motive abgehängt worden. Weitere israelfeindliche Werke und Filme wurden als antisemitisch kritisiert. Die Generaldirektorin der Kunstschau, Sabine Schormann, wurde abberufen.