Das europäische Asylsystem soll reformiert werden. Doch während es noch um die Umsetzung geht, treibt Innenminister Dobrindt bereits eine Nachschärfung voran.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sein Ziel für eine weitere Verschärfung der europäischen Migrationspolitik bekräftigt. Man müsse das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) weiter schärfen, sagte Dobrindt am Donnerstag im Bundestag bei der ersten Debatte über die Umsetzung der Reform des Systems in Deutschland. Es brauche innovative Lösungen wie “Return-Hubs”. Darunter werden Abschiebezentren verstanden, in denen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden können. Man könne sie aber in Länder in der Nähe ihrer Heimat zurückschicken, so Dobrindt.
Geas sei die Grundlage, um die Migrationswende in Europa durchzusetzen, sagte der Innenminister weiter. Das Motto sei “Kontrolle, Kurs und klare Kante”. Deutschland sei dabei ein Vorbild, da die Zahlen der illegalen Migration in der Bundesrepublik stärker zurückgingen als in Europa insgesamt. Deutschland sei nicht mehr der Bremser, sondern der Treiber der Migrationswende, meinte Dobrindt.
Bei der Reform von Geas gehe es darum, eine neues Gleichgewicht aus Humanität, Solidarität und Ordnung zu schaffen. Die Lasten sollten gleichmäßig verteilt werden, erklärte der Innenminister. Man werde Migration steuern, Grenzen sichern und Europa schützen. Stabilität, Sicherheit und Solidarität müssten gelten.
Die EU-Asylreform sieht unter anderem einheitliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor – mit dem Ziel, Migranten gegebenenfalls direkt von dort abschieben zu können. Außerdem soll das bisherige sogenannte Dublin-Verfahren geändert werden, das regelt, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren eines Schutzsuchenden zuständig ist.
Das Dublin-Verfahren müsse wieder funktionsfähig und Sekundärmigration innerhalb der EU unterbunden werden, sagte Dobrindt. Um Asylbewerber in das für ihr Asylverfahren zuständige EU-Land zurückzuführen, sollten sogenannte Sekundärmigrationszentren eingerichtet und Wohnsitz- sowie Aufenthaltspflichten verhängt werden. Es gebe kein Recht, sich ein Wunschland für das Asylverfahren in Europa auszusuchen.
Flüchtlings- sowie Menschen- und Kinderrechtsorganisationen warnen davor, dass künftig reihenweise Geflüchtete und auch Familien mit Kindern in zumindest zum Teil geschlossenen Zentren quasi inhaftiert werden könnten.