Ditib-Landesverband in NRW bekennt sich zum Existenzrecht Israels

Der NRW-Landesverband des türkischen Islamverbands Ditib bekennt sich zum Existenzrecht Israels und dem Schutz jüdischer Bürger. In einer Erklärung zum islamischen Religionsunterricht bekräftigt der Ditib-Landesverband unter anderem, dass er das Existenzrecht Israels nicht infrage stellt, wie die Staatskanzlei in Düsseldorf am Freitag mitteilte. Zudem erklärte der Landesverband: „Der Respekt gegenüber dem Judentum und dem jüdischen Glauben ist Teil unseres Selbstverständnisses.“ Man distanziere sich „uneingeschränkt von jeder Form der Verunglimpfung des Judentums und des jüdischen Glaubens“, hieß es. Der Landesverband wolle die interreligiöse Zusammenarbeit „weiter stärken“.

Der Ditib-Landesverband schafft mit dieser Erklärung die Voraussetzungen, um vom Land NRW weiter als Gesprächspartner bei der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts anerkannt zu werden. Bereits im Oktober hatte die Landesregierung mit den islamischen Organisationen in NRW Gespräche geführt und in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten, dass „die Gräueltaten der Hamas gegen die israelische Bevölkerung uneingeschränkt zu verurteilen sind“.

Jüngst öffentlich gewordene Erklärungen von Würden- und Amtsträgern aus der Türkei, die auch in einem Zusammenhang mit dem NRW-Landesverband der Ditib stehen, machten aus Sicht der Landesregierung die Zusatzerklärung des Verbandes notwendig. „Die Erklärung des Landesverbands Ditib NRW und das ausdrückliche Bekenntnis zum Existenzrecht Israels schaffen die notwendige Grundlage für die weitere Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht“, sagte der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski.

Schulministerin Dorothee Feller (beide CDU) erklärte, dass islamische Organisationen, mit denen das Land beim islamischen Religionsunterricht zusammenarbeite, „fest auf dem Boden des Grundgesetzes und der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen stehen und sich zum Existenzrecht Israels bekennen“ müssten.

Bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts arbeitet das Land NRW mit einer Kommission für den Unterricht zusammen. Dort sind das Bündnis Marokkanische Gemeinde, die Ditib, die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland, die Islamische Religionsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen, die Union der islamisch-albanischen Zentren in Deutschland und der Verband der islamischen Kulturzentren vertreten.

Der islamische Religionsunterricht wird in NRW von in Deutschland ausgebildeten Lehrern in deutscher Sprache auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne erteilt. Der Unterricht unterliegt der staatlichen Schulaufsicht. Im Schuljahr 2022/23 haben 26.000 Schüler an 234 Schulen an dem Unterricht teilgenommen.