Diskussion um Arbeitspflicht für Asylbewerber

Außer einer Bezahlkarte statt Bargeld bringen jetzt immer mehr Politiker eine Arbeitspflicht für Asylbewerber ins Gespräch. Ist das ein Weg zur Arbeitsmarktintegration? Es gibt erhebliche Zweifel.

Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kann eine Arbeitspflicht für Asylbewerber in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Es sei allerdings bereits jetzt geltendes Recht, dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten werden können, sagte Heil der „Bild“-Zeitung (Donnerstag). Eine „nachhaltige Arbeitsmarktintegration“ werde so aber nicht gelingen. Daher müssten anerkannte Flüchtlinge dauerhaft eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen können.

Im Saale-Orla-Kreis in Thüringen sollen Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Grundlage ist eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz. Im entsprechenden Paragrafen heißt es, „arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet“. Die Geflüchteten sollen nach Angaben eines Kreis-Sprechers für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.

Verschiedene Unionspolitiker hatten sich positiv zu einer Arbeitspflicht geäußert. So sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann der „Bild“-Zeitung, „alles, was das Prinzip des Förderns und Forderns wieder stärkt, ist zu begrüßen. Das gilt nicht nur für Bürgergeldempfänger, sondern auch für Asylbewerber.“ Am Mittwoch hatte auch der Deutsche Landkreistag eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber gefordert. Laut Verbandspräsident Reinhard Sager geht es dabei „nicht so sehr um den Mehrwert der Arbeit für die Gesellschaft, sondern um das Signal, das man sendet“.

Unterdessen kritisierte Pro Asyl die Debatte. Es sei rassistisch und menschenverachtend zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, so der Verband. Statt politischer Stimmungsmache sollten alle Arbeitsverbote für Geflüchtete und die Duldung-Light-Regelung aufgehoben werden. Pro Asyl sowie die Landesflüchtlingsräte fordern „lösungsorientierte Vorschläge“. So würden etwa eine ausgebaute Förderung von Deutschkursen und einige gesetzliche Änderungen dazu beitragen, viel mehr Geflüchteten die Aufnahme einer Arbeit zu ermöglichen. Dies zeigten nicht zuletzt die Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu ankommende Geflüchtete stark eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen. Wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, darf dies erst nach neun Monaten.Geduldete oder Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs Monaten arbeiten.