Beauftragte wollen Verbesserungen für SED-Unrecht-Betroffene

Die Beauftragten der ostdeutschen Länder zur Aufarbeitung der Folgen der SED-Diktatur sehen Verbesserungsbedarf bei dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf für bessere finanzielle Opferhilfen. Die finanzielle Ausstattung des geplanten Bundeshärtefallfonds mit einem Volumen von einer Million Euro jährlich sei unzureichend, kritisierte die Konferenz der Landesbeauftragten in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Außerdem müsse die „Opferrente“ deutlich erhöht werden.

Wichtig seien auch wirksame Erleichterungen bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden, hieß es. Die Landesbeauftragten kritisierten zudem die Ausgestaltung der Einmalzahlung für Betroffene von Zwangsaussiedlungen. Weiter forderten sie ein Zweitantragsrecht nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und einen dauerhaften und regelmäßigen Ausgleich für Betroffene von DDR-Zwangsdoping.

Grundsätzliche Zustimmung gebe es unter anderem für Vorschläge zur Einrichtung eines Härtefallfonds, zur Dynamisierung der „Opferrente“ und der Ausgleichsleistungen für beruflich Benachteiligte sowie zur Einführung einer Leistung für Betroffene von Zwangsaussiedlungen.

Das Bundesjustizministerium hatte im Mai seinen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach soll unter anderem ein Härtefallfonds für politisch Verfolgte eingerichtet sowie die Höhe der SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente angepasst werden. Zudem sollen Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro bekommen.