Digital ist spitze, sagt der Bürgerrechtsverein Digitalcourage. Aber nur, wenn die Menschen die Wahl haben und nicht dazu gezwungen werden. Gibt es ein Grundrecht auf ein analoges Leben?
Wenn Gerhard Anton Geld braucht, wird es schwierig. Die Bankfiliale im Heimatort des 80-Jährigen im Sauerland ist schon lange geschlossen. Auch der Geldautomat ist weg. Bleibt also nur die – wegen des Alters – problematische Autofahrt in den Nachbarort. Oder das Online-Banking.
Ein Leben ohne Internet, ohne E-Mail-Adresse, Computer oder Smartphone wird immer schwieriger. Ob Geldüberweisungen, Terminvereinbarungen bei Ärzten oder Ticketbuchungen – viele Dienstleistungen werden (fast) nur noch online angeboten.
Deutschland muss digitaler werden, ist die einhellige Meinung von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Deutsche Bahn drängt ihre Kundinnen und Kunden beim Kauf von Bahncard oder Deutschlandticket in die App. Viele Banken nehmen Papierüberweisungen nur noch gegen eine Extragebühr an. Die elektronische Patientenakte lässt sich nur per App einsehen. Anträge auf Sozialleistungen sind teilweise ausschließlich digital zu stellen.
Doch was ist mit Menschen, die über diese Geräte nicht verfügen oder die mit der sich ständig verändernden Technik nicht umgehen können? Sicherheits-TANs oder Zwei-Faktor-Authentifizierungen bringen auch manche computeraffinen Bürger in Bedrängnis. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2024 gut vier Prozent der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren Offliner – sie haben noch nie das Internet genutzt. Das entspricht knapp 2,8 Millionen Menschen.
Digitalisierungsexperten und Politik diskutieren deshalb über ein Grundrecht auf ein analoges Leben. Etwa die Senioren-Union, eine Vorfeldorganisation der CDU. Behördengänge, Bankgeschäfte und Teilhabe im Alltag müssten auch ohne Internetzugang weiter für alle möglich sein, fordert sie. Und wies im vergangenen Jahr darauf hin, dass beispielsweise große Supermarktketten ihre Rabattstrategien immer stärker auf Smartphone-Apps ausrichteten. “Die Preisvorteile, die nur über Apps abrufbar sind, verschärfen die digitale Spaltung unserer Gesellschaft”, erklärte der Verband. “Senioren, die kein Smartphone nutzen, zahlen am Ende oft mehr für die gleichen Produkte – das ist nicht akzeptabel.”
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen warnt, ältere Menschen fühlten sich durch die Digitalisierung zunehmend ausgegrenzt. Jahrzehntelang hätten sie ihr Leben gut gemeistert. Nun fühlten Senioren “ihre Lebensleistung abgewertet, wenn jetzt überall da, wo es nicht mehr geht ohne Internet, Hürden aufgebaut werden, die es früher nicht gab”, sagt die Vorsitzende Regina Görner.
Auch die Aktion Digitalcourage engagiert sich für ein Leben ohne Digitalzwang. Sie fordert eine Grundgesetzänderung. Artikel 3, bei dem es um ein Verbot von Benachteiligung und Diskriminierung geht, sollte ergänzt werden um das Verbot, Menschen bei der Grundversorgung zu benachteiligen, wenn sie ein bestimmtes Gerät oder eine digitale Plattform nicht nutzten.
In einem Rechtsgutachten argumentieren auch die Digitalexperten Thilo Weichert und Karin Schuler, dass Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen angewiesen sind, ein Recht darauf haben, diese auch offline nutzen zu können. “Digital only”, also das Fehlen einer analogen Alternative, könne zu Diskriminierung und Grundrechtsbeeinträchtigungen führen.
Das Land Schleswig-Holstein hält sich bislang daran. Seit 2014 schreibt die Verfassung des Bundeslandes fest, dass es auch einen analogen Zugang zu den Behörden und Gerichten geben muss. Allerdings gibt es derzeit unter den Landtagsparteien eine Debatte darüber, ob dieses Recht gestrichen werden soll.
Auch im Bundestag wurde 2024 mit Blick auf eine Reform des Onlinezugangsgesetzes darüber diskutiert, ob der Staat Verwaltungsdienstleistungen ausschließlich digital anbieten sollte – insbesondere für Unternehmen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments argumentierten, der Staat könne durchaus digitale Kommunikation einfordern – allenfalls könnte es eine Pflicht geben, bei bestimmten Nutzerkreisen Ausnahmen und Härtefälle zuzulassen und Hilfen anzubieten.