Dienstgericht hört Zeugen in Verhandlung gegen AfD-Richter Maier

Das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter hat am Donnerstag in Leipzig seine Verhandlung über eine Klage von Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) gegen den Richter im Ruhestand, Jens Maier, mit der Vernehmung von zwei Zeugen fortgesetzt. Am Vormittag wurde über einen Zeitraum von rund drei Stunden ein Journalist als Zeuge befragt. (Az. 22 DG 2/23)

Maier soll 2017 bei einer Veranstaltung in Dresden über die rechtsextremistischen Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik geäußert haben, dieser sei „aus Verzweiflung zum Massenmörder geworden“. Maier habe in dem Zusammenhang die Frage aufgeworfen, ob nicht der „um sich greifende“ Multikulturalismus und die „Vermischung“ der Kulturen innerhalb westlicher Gesellschaften durch die Einwanderung von „Kulturfremden“ zum „Wahnsinnigwerden“ sei.

Der als Zeuge vernommene Journalist hatte über die Rede Maiers in einem Beitrag im Internetauftritt des „Vorwärts“ berichtet. Er berichtete davon, dass er die Veranstaltung und damit auch die Rede Maiers in einem Livestream verfolgt und unter anderem die Rede wortwörtlich mitgeschrieben habe. Deshalb seien die von ihm in dem journalistischen Beitrag von April 2017 zitierten Äußerungen Maiers auch so gefallen. Über seine Notizen von der Rede Maiers verfüge er nicht mehr, da er seinen Computer und damit auch darauf befindliche Dateien bei einem Arbeitgeberwechsel habe zurückgeben müssen. Danach habe er mehrfach versucht, das Video des Livestreams zu erhalten, sei dabei aber erfolglos geblieben.

Maier warf dem Journalisten vor, er habe mit seinem Beitrag einen Skandal herbeischreiben wollen, wegen dessen nun vor dem Dienstgericht verhandelt werde. „Volltreffer!“, sagte Maier zu dem Journalisten. Der Journalist erwiderte, er habe eine solche Absicht nicht gehabt.

Am Nachmittag wurde die Verhandlung mit der Vernehmung des zweiten Zeugen, des sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Norbert Mayer, fortgesetzt. Der weitere Vorwurf gegen Richter Maier betrifft eine Äußerung auf einer von Maier zu Wahlkampfzwecken eingerichteten Facebook-Seite. Dort hatte er über die Journalistin Marietta Slomka nach der ZDF-Wahlsendung im September 2017 geäußert: „GEZ ABSCHAFFEN, SLOMKA ENTSORGEN!“

Maier war nach der Wahl 2017 als Abgeordneter in den Bundestag eingezogen. 2021 schied er aus dem Bundestag aus. Danach wollte er wieder als Richter ans Landgericht Dresden, wurde aber im März 2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde zugewiesen. Ebenfalls im März 2022 untersagte das Dienstgericht Maier vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte. Im Dezember 2022 versetzte das Dienstgericht Maier auf Antrag der Justizministerin in den Ruhestand. Diese Entscheidung bestätigte der Bundesgerichtshof im Oktober 2023. Bei dem jetzigen Verfahren sollen Maier die Ruhestandsbezüge aberkannt werden. Ein Urteil wurde noch für Donnerstag erwartet.