Kommentar von Traugott JähnichenBeinahe im Wochentakt präsentieren die Medien der Öffentlichkeit einen neuen „Steuersünder“. Rechtlich sind die Fälle zumeist relativ eindeutig: Es geht um verjährte, möglicherweise unversteuerte Kapitalerträge, um korrekte, bisweilen weniger korrekte Selbstanzeigen mit entsprechenden Konsequenzen oder auch um Verurteilungen zu Geld- und in der Regel Bewährungsstrafen. Politiker diskutieren die Frage, ob das Instrument der Selbstanzeige mit der Aussicht auf Straffreiheit angemessen ist, da dies den Steuerbetrug als „Kavaliersdelikt“ im Vergleich zu anderen Straftaten stark relativiert. Darüber hinaus sind zwei weitere Aspekte aufschlussreich, die vor allem ethisch relevant sind: Einerseits der mediale Umgang mit diesen Sachverhalten sowie die öffentlichen Reaktionen und andererseits das Verhalten der im Fokus der Öffentlichkeit stehenden „Steuersünder“. (…)
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