Vermutlich am Mittwoch wird die Bundesregierung eine Rentenkommission einsetzen, die bis zum nächsten Sommer Vorschläge für eine große Reform machen soll. Die zentralen Stellschrauben, an denen gedreht werden kann, sind dabei recht offensichtlich. Der Evangelische Pressedienst (epd) gibt einen Überblick:
Die Lebenserwartung der Deutschen steigt schneller als das Renteneintrittsalter. Deshalb sehen viele Expertinnen und Experten hier dringenden Handlungsbedarf. Denkbar ist etwa eine weitere Heraufsetzung des Renteneintrittsalters über 67 hinaus. Die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte – umgangssprachlich „Rente mit 63“ – könnte verändert oder ganz abgeschafft werden. Auch die Möglichkeiten, mit Abschlägen früher in die Rente zu starten, dürfte die Kommission unter die Lupe nehmen.
Das Gleiche gilt für die Zuschläge, die es aktuell gibt, wenn jemand über das Renteneintrittsalter hinaus weiter arbeitet und den Rentenstart aufschiebt. Zuletzt kursierte auch die Idee, den Renteneintritt an die Versicherungsjahre statt an das Lebensalter zu koppeln. Ein wichtiger Aspekt bei dem Thema ist, wie sichergestellt werden kann, dass insbesondere Menschen in körperlich fordernden Berufen überhaupt bis zur Rente arbeiten können.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat schon mehrmals den Wunsch nach einer Erwerbstätigenversicherung geäußert. Dabei würden auch Selbstständige, Beamte und Abgeordnete Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen. So würde mehr Geld in die Rentenkasse fließen, allerdings müssten dann später auch die entsprechenden Renten ausbezahlt werden. Eine andere Möglichkeit, die Einnahmebasis zu verbreitern, wäre die Erhebung von Rentenbeiträgen auf weitere Einkünfte neben Lohn und Gehalt, also zum Beispiel Mieteinnahmen. Außerdem könnte die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Derzeit werden Rentenbeiträge nur auf monatliche Einkünfte bis 8.050 Euro erhoben. Die Frage der Einnahmebasis könnte sich wiederum auf Festlegungen zur Entwicklung des Rentenbeitragssatzes auswirken. Dabei spielen auch die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung eine Rolle.
Daneben gibt es Konzepte für mehr Umverteilung innerhalb der Rentenbeziehenden, etwa den „Boomer-Soli“, wie ihn DIW-Präsident Marcel Fratzscher im Gespräch mit dem epd beschrieb: Die 20 Prozent der Ruheständler mit den höchsten Einkommen könnten drei oder vier Prozent ihrer Einkünfte – egal ob Renten, Mieten, Aktiendividenden oder anderes – abgeben. Dieses Geld würde dann an die 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentnern mit den geringsten Einkünften umverteilt.
Bisher hängt die Rentenentwicklung vor allem von der Entwicklung der Löhne ab. Hier gibt es die Idee, stattdessen die Inflation als Berechnungsgrundlage zu nutzen. Auch am sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor könnte die Rentenkommission schrauben. Der Faktor bildet das Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden ab und dämpft so Rentensteigerungen. Mit Blick auf das Problem der Altersarmut könnte die Grundrente – ein individueller Zuschlag zur Rente für Menschen mit niedrigen Rentenansprüchen trotz vieler Versicherungsjahre – ebenso umgestaltet werden wie die Grundsicherung im Alter.
Im Koalitionsvertrag hat sich die Regierung außerdem vorgenommen, „eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen“ zu prüfen. Bisher gilt die sogenannte Haltelinie, wonach das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen darf. Dies bezieht sich aber nur auf die gesetzliche Rente und berücksichtigt weder private noch betriebliche Altersvorsorge.
Hier hat die Bundesregierung bereits Änderungen auf den Weg gebracht. Ziel ist eine stärkere Verbreitung von Betriebsrenten, gerade bei Menschen mit geringen Einkommen, und mehr private Vorsorge. Eine Idee, um hier noch mehr zu erreichen, ist die Einführung eines Standardprodukts für die private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. So könnten alle Menschen Geld fürs Alter am Kapitalmarkt anlegen, ohne sich mit den Details zu befassen. Ein solches Produkt hätte ein geringes Risiko, allerdings auch eher kleine Renditen.